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HannoPilartz
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BeitragVerfasst am: 08.02.2008, 11:36    Titel:   Antworten mit Zitat

Nein, Daniela, das Gesetz IST in Kraft, mit allen Teilen, die NICHT vom BVG als verfassungswidrig moniert wurden. Dazu gehört das Gebot, alles außer Waschen, Fetten und Auskratzen dem Hufschmied oder (jetzt neu nach dem BVG-Urteilsspruch) Hufpfleger, Huftechniker etc. zu überlassen.
Klaus, es gibt eine klare und eindeutige juristische Interpretation des Gesetzes, und die besagt, dass Du nach dem Gesetz NICHT raspeln darfst. Was DU dazu meinst, interessiert den Richter nicht, für den zählt nur das Gesetz.
Natürlich interessiert sich kein Amtsrichter wirklich für Pferdehalter, die qualifiziert selbst an den Hufen der eigenen Tiere arbeiten, ohne Schaden anzurichten. Deshalb wird im Falle einer Anzeige die Strafe wohl entsprechend milde ausfallen. Aber der Richter muss der Anzeige nachgehen, es handelt sich halt um einen Gestzesverstoß!!
Und Hufschmiede, die bereit sind, Anzeige zu erstatten, kenne ich sehr wohl. Z.B. weil der Huftierbesitzer einen Kurs bei einem Hufpfleger gemacht hat, denn auf die sind manche Schmiede jetzt noch schlechter zu sprechen.
Ich gebe Daniela allerdings in sofern Recht als ich keine GUTEN Hufschmiede kenne, die sowas gut fänden oder gar für solch einen Quatsch Zeit hätten.
Ich kenne dagegen einige sehr gute Hufschmiede, die das Gesetz genau sch... finden wir wir.... Das sind die, denen es nämlich - wie uns - um das Wohlergehen der Tiere geht!!

Gruß

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Susanne
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BeitragVerfasst am: 08.02.2008, 12:33    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo,
also juristisch gibt es keine "Gesetzesverstöße" sondern nur Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Ich gehe davon aus, dass die Eigenbearbeitung von Hufen eine Ordnungswidrigkeit ist, und die wird nur nach entsprechender Anzeige verfolgt. Das kann aber auch vom Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. (Wenn mein Nachbar die Autotür laut zuschlägt, ist das auch eine Ordnungswidrigkeit, weil es in unserer Stadt ein Gesetz gibt, dass das verbietet!!)
Dann ist da auch die Sache mit der Beweislage, nur weil ein neidischer Hufschmied meint zu wissen, dass du deine Hufe selbst bearbeitest, heißt das noch nicht, dass es für eine Verurteilung ausreicht.

Mich würde wirklich interessieren, ob schon ein Pferdebesitzer deswegen angeklagt worden und verurteilt ist?

Viele Grüße

Susanne
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simone
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Anmeldungsdatum: 13.07.2007
Beiträge: 11
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BeitragVerfasst am: 08.02.2008, 22:17    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo an Alle!
Ich möchte auch gerne mal eine Kleinigkeit genauer wissen.
Hufe dürfen jetzt auch von Hufpflegern und Huftechnikern bearbeitet werden (doch nur von denen, die vor 2007 schon gewerblich gemeldet waren, oder?), was machen aber die, die sich Hufheilpraktiker oder Huforthopäden nennen (ich glaube das sind dann die von der Biernat und der Strasser-Fraktion).

Und ist es irgendwo geregelt was eine Prüfungsbescheinigung zum Hufpfleger-oder Techniker enthalten muß!
Es gibt doch mittlerweile so viele dieser Vereine, Organisationen oder Einzelpersonen die einem dieses beibringen möchten.

Was wäre wenn: (nur angenommen) Ich besuche einen Mehrtägigen Barhufbearbeitungskurs bei irgendeinem Hufbearbeitungs-Verein oder -Organisation oder z.Bsp. bei dem schon genannten T. K.. Nach dem Kurs erhalte ich eine Bestätigung, daß ich a-teilgenommen, b-eine schriftliche Prüfung bestanden und c-praktisch in der Lage bin einen Barhuf zu bearbeiten. Was bin ich jetzt?! Privatmann mit guten Grundkenntnissen von Pferdehufen oder ein Hufpfleger (mit Prüfung), der aber nie gewerblich tätig werden wird und nur seine eigenen Hufe pflegt, da er es ja "gelernt" hat.

Die einzelnen Organisationen, die Barhufpfleger ausbilden besitzen ja auch keinen einheitlichen Ausbildungsplan!

Ftitanic

LG simone
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HannoPilartz
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BeitragVerfasst am: 14.02.2008, 13:10    Titel:   Antworten mit Zitat

Simone, das sind z.T. die Dinge, die die Bundesregierung jetzt nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes regeln muss, nämlich wie genau Prüfungen für Hufhandwerker, die nicht Hufschmiede sind, geregelt werden.
Bei dieser Gelegenheit wollen wir seitens der VFD mindestens erreichen, dass es auch eine vernünftige Regelung für Pferdebesitzer gibt, obwohl DIE NICHT vom Verfassungsgericht gefordert wurde.
Da wir die die Barhufleute (egal, ob Hufpfleger, Huforthopäde, Hufheilpraktiker) und die Huftechniker bei ihrer Verfassungsklage unterstützt haben, unterstützen diese uns jetzt auch bei dem Eintreten für die Rechte des Pferdebesitzers. Wobei sie ein durchaus eigenes Interesse haben, denn viele vertreiben Hufschuhe. Solche "funktionieren aber nur dann korrekt, wenn die Hufe etwa alle 2-3 Wochen nachgearbeitet werden, und das kann auf die Dauer nur der Pferdehalter selbst, sonst wird es arg teuer.

Das wird vermutlich aber nur so gehen, dass Pferdebesitzer, die selbst an den Hufen der eigenen Tiere arbeiten wollen, eine Art Sachkundenachweis erbringen müssen, so ähnlich, wie Du Dir das schon dachtest.

Das Verfassungsgerichtsurteil gilt natürlich gleichermaßen für Hufpfleger, Huforthopäden (Biernat und "Dissidenten") und Hufheilpraktiker (Strasser und "Dissidenten") sowie Huftechniker (GdHK und Huf-Allianz).

Es ist ganz einfach, bei den verschiedenen Verbänden den Überblick zu behalten. Wir hatten ursprünglich Strasser, Biernat und das Trio Eberhard-Schramm-Wurthmann (BESW-Hufschule). Es wurde nicht nur unter einander, sondern auch innerhalb der Fraktionen soviel gestritten, dass es zu allen drei "Ausgangsformationen" nun je zwei Vereine gibt, also 6 an der Zahl.
Das einzig Tröstliche ist, dass sie sich bei der Verfassungsklage dann (fast) alle einig waren, und auch halbwegs weiterhin sind, was die politische Arbeit betrifft.

Gruß

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