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Versicherungsrechtliche Ãœberlegungen zur Muli-Nutzung   
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 609
Wohnort: Raum Freiburg
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BeitragVerfasst am: 19.03.2009, 11:13    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

sorry wenn ich jetzt den "Klugscheißmodus" anwerfe. Es ist auch nur als Information über die Rechtslage gedacht, was jeder macht, muss und kann er wohl für sich selbst entscheiden.

Ihr müsst im Falle eines Unfalls immer zwei rechtliche Folgen unterscheiden: die Zivilrechtliche und die Strafrechtliche.

Gegen die zivielrechtlichen Folgen (= Schadenansprüche eines Geschädigten oder der Hinterbliebenen) kann man sich durch eine Versicherung absichern. Ob sie im Falle des Schadens zahlt ist immer dahin gestellt.

Gegen die strafrechtlichen Folgen kann sich niemand absichern. Im Falle eines Unfalls kommt es bei ernsthafteren Personenschäden oder sogar Todesfällen immer zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (hatten gerade ein prominentes Beispiel in den Medien). Die Strafen hier können auch empfindlich sein, im schweren Fall sogar Gefängnis.

Die derzeitige Rechtsauffassung (lernt man in jedem Lehrgang der FN) ist folgende:
Nicht fahrlässig, d.h. zulässig ist das Führen von bis zu zwei Pferden an der Hand oder vom Pferd aus. Die Tiere müssen entsprechend gezäumt sein, dass eine Einwirkung des Führers möglich ist.

Als fahrlässig gilt:
- Führen von mehr als zwei Pferden
- Führen vom Fahrrad aus
- Reiten oder Führen ohne Zäumung die eine entsprechende Einwirkung erlaubt (Knotenhalfter, Stallhalfter).

Grüße Susanne
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luna
Erfahrener Benutzer




Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 749
Wohnort: Raum Erlangen
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BeitragVerfasst am: 19.03.2009, 19:06    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Susanne, ich ergänze Deine Klugscheißerei mal noch Blinzeln Großes Lächeln . Obwohl es Deinen Ausführungen teilweise widerspricht - also für mich wieder Fragen aufwirft... verwirrt
Freundinnen von mir machen gerade so einen Pferdekunde-Basispass. Da haben sie gelernt, dass man mehrere Pferde (mehr als eins) nur führen darf, wenn sie aneinander gebunden sind (gekoppelt), und zwar Halfter and Halfter oder Gebiss an Gebiss - so wie man das manchmal auf Shows sieht - Laut der Lehrerin dort, darf man auch zwei Pferde gleichzeitig NUR so führen - was mich sehr wundert, da ich die Einwirkungsmöglichkeiten durch mich dabei für wesentlich geringer halten würde und die Gefahr des "Funken-überspringens" wenn sich eins erschreckt für wesentlich größer.
Was das Reiten ohne Gebiss angeht: Ist bei mir auch mit versichert: explizit und schriftlich - daher wohl auch im Schadensfall nicht angreifbar - solange man sich nicht fahrlässig verhält natürlich - und wie das bezüglich der Gebisslosen Zäumung definiert ist werde ich da wohl noch mal schriftlich nachfragen, nach den Ausführungen hier. Ich finde das übrigens zwar auch nervig, dass man sich um Versicherungen den Kopf zerbrechen muss, aber da es nun mal so ist spannend und wichtig, sich darüber auszutauschen Lächeln .
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Sunny
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 385
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BeitragVerfasst am: 19.03.2009, 22:27    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo luna,

wichtig ist die Unterscheidung zwischen Versicherungsleistung und strafrechtlichen Folgen im Falle eines Unfalls, wie es Susanna sehr gut beschrieben hat. Bei letzterem interessiert deine Versicherung nicht.

Gut ist, dass sich immer mehr Versicherungen auch zum gebisslosen Reiten und Führen entschließen. Denn gerade wenn ich an unsere Esel denke, da ist eigentlich gar kein Platz im Maul für ein Gebiss, bei den Mulis wird es auch sehr unterschiedlich sein.

Aber wie schon geschrieben, muss am Ende jeder selbst wissen, welches Risiko er eingeht.

Liebe Grüße
Heike
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maximuli
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Alter: 48

Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 104
Wohnort: 84335 Mitterskirchen
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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 13:10    Titel:   Antworten mit Zitat

@mikado:
:rulez Großes Lächeln er klügere gibt nach.... aber der muß man ja nicht unbedingt immer sein..... Zunge rausstrecken ... mir machts auch Spaß! Haha!
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Anita
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Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 990

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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 13:18    Titel:   Antworten mit Zitat

luna hat Folgendes geschrieben:
Da haben sie gelernt, dass man mehrere Pferde (mehr als eins) nur führen darf, wenn sie aneinander gebunden sind (gekoppelt), und zwar Halfter and Halfter oder Gebiss an Gebiss -


Bist du dir da sicher dass das deine Freundinnen richtig Verstanden haben Hier einloggen Hier registrieren , ja Sorry, aber das ist von mir aus gesehen das schlimmste was man überhaupt nur machen kann.
Weil man lernt ja in der ersten Stunde, das man Pferde nie an den Gebissen irgendwo Festbinden soll, ein Zug drauf, und das Gebiss resp Kiefer ist im Eimer, und dann kannst Kotellets draus machen.
Gibt es das irgendwo Schriftlich nachzulesen ?
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Beate
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 4375
Wohnort: Raum Heidelberg
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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 13:27    Titel:   Antworten mit Zitat

Gerade gestern hatte ich in der Diskussion zu Howie's Tagebuch auch darüber gelesen. Guckst Du hier: http://www.maultierfreunde.de/showthread.php?t=1035&page=2 , Beitrag 11.
Glaube, dort ist auch das Gesetz genannt, auf das sich bezogen wird.
Gruss
Beate

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Schwimm' gegen den Strom; denn nur an der Quelle kannst Du den Lauf des Flusses verändern!
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Anita
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Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 990

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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 15:05    Titel:   Antworten mit Zitat

Im Beitrag 11 beim andern Thread wird es aber anders Interpretiert:

zu koppeln, und Gebisse mit Zügeln eingeschnallt zu haben

und nicht miteinander Verbunden, das ist ein wesentlicher Unterschied, deshalb fragte ich auch ob die 2 Kolleginnen das richtig Weitererzählt haben.
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Beate
Betreiberin des Forums




Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 4375
Wohnort: Raum Heidelberg
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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 15:35    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Anita,
also ich verstehe unter dem Ausdruck "koppeln" genau das "Aneinanderbinden" von Equiden.
Bei Showbildern wird so oftmals eine "Koppel" als Schaubild dargestellt - mehrere Pferde (Equiden) gleicher Rasse, Verwandtschaft, .... aneinander gereiht.
Gruss
Beate

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Anita
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Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 990

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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 15:39    Titel:   Antworten mit Zitat

Koppeln ja, aber an den Halftern (was auch nicht so ohne ist) aber nicht an der Trense/Gebiss!
Und wenn das jemand macht, dann ist es von Vorteil gleich eine Pistole mitzuführen, dass das Tier dann nicht allzulange Leiden muss wenn der Kiefer gebrochen ist, ein Pferd kannst ja nicht Künstlich Ernähren, wenn es nicht mehr beissen kann ist das ein Todesurteil.
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thyrie
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Beiträge: 399
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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 20:36    Titel:   Antworten mit Zitat

Der Lehrgangsleiter bei uns hat es als Durchschlaufen der Zügel und damit ein Verbinden der Pferde mit den Zügeln bezeichnet. In einem der Bücher für den Basispass (oder wars der Reiterpass?) ist eine Zeichnung drin. Ich weiß aber nicht, wo das Buch steckt.
Ich hoffe, dass kein Pferde/Mulileut auf diese verrückte Idee kommt und das tatsächlich ausprobiert Skill
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Caprivi
Administrator


Alter: 64

Anmeldungsdatum: 11.10.2004
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BeitragVerfasst am: 23.03.2009, 21:20    Titel:   Antworten mit Zitat

Zitat:
Das paarweise Gehen, gekoppelt und gesäumt, ist zu üben. zum Koppeln sind 2 Tragtiere mit einem Koppelriemen zwischen den beiden Trensen miteinander zu verbinden. Die Tiere gehen dann nebeneinander. Gekoppelt ist nur auf breiten und gefahrlosen Wegen zu gehen.
So ist es in der Vorschrift über das Führen der Tragtiere aufgenommen.

Ich denke es ist aber die Ausnahme, denn für jedes Tier ist ein Tragtierführer vorgesehen, der auch für die Last verantwortlich ist.

Persönlich würde ich nur zwei Tiere führen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass ich sie kenne.
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