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elke
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Alter: 56

Anmeldungsdatum: 11.01.2007
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 07:55    Titel: Fragen   Antworten mit Zitat

Wenn ich zu Tobi ein Pony/Esel/Muli dazu stellen würde....
könnte ich dann abundzu Kinder an der Hand mit ins Gelände nehmen?
Wie sieht das Rechtlich aus?
Reicht dafür ein Fremdreiter-Risiko versicherung?Diese ist bei meiner Enthalten.
Da ich mir meinen Kopf gerade mit allen möglichen Formen zermartere...
Gruß Elke
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ostemporale
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 306
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 11:09    Titel:   Antworten mit Zitat

Pauschal kann man das nicht beantworten, aber fangen wir mal unter laienhafter Sicht der Rechtslage so an.
Du sprichst von Kindern.
Wenn immer du ein Kind mitnimmst, solltest Du von dem Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen, in der Form das Dein Vorhaben genau beschreibt und auf ein damit verbundenes Risiko hinweist und das keinerlei rechtliche Deckung Deinerseits und auch keine versicherungsrechtliche Deckung dieses Vorhaben absichert noch das eine übertragene Fürsorgepflicht Deinerseits mit diesem Vorhaben einhergeht.
Die Pferdehaftpflicht deckt lediglich den Schaden der "Sache" Pferd an andern Sachen. Bsp.: Pferd flieht unkontrolliert und reiß einen Koppelzaun ein und verursacht einen Verkehrsunfall.
Wenn der Reiter oder Fremdreiter sich dabei das Genick bricht, Pech gehabt. Da muß der Reiter sich schon selber um eine Unfallversicherung kümmern und besser noch eine Rechtschutzversicherung abschließen falls ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen. Bsp.: Reiter schießt mit einer Schreckschußpistole auf dem Pferd sitzend um es zum schnelleren Laufen zu bewegen.
Jetzt zu Deinem Fall:
Du nimmst ein Kind mit und hast von der Mutter das mündliche Ok.
Auf dem für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenem Weg kommt ein Futter LKW und hupt aus versehen. Dein Tier geht durch, das Kind fällt herunter und ist Querschnittsgelähmt, der Equide trampelt einen Weidezaun nieder, rast über eine Straße, verursacht einen Verkehrsunfall, ein Gefahrenguttransport läuft aus und verseucht das Erdreich, es gibt Verletzte.
Wie gehts weiter:
Die Mutter des Kindes wird Schadensansprüche gegen dich privat stellen und sich nicht mehr daran erinnern dir jemals ausdrücklich erlaubt zu haben ihr Kind auf einem Equidenrücken mitzuführen.
Es wird geprüft werden ob du so etwas öfter machst und man Dir eine nicht angemeldete Geschäftstätigkeit mit erweiterter Haftung unterstellen kann. Man wird Strafanzeige gegen Dich wegen fahrlässigem Handeln mit schwerer Verletzungsfolge stellen.
Die Haftpflicht Deines Equiden wird den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit prüfen, dann aber für den Weidezaun und anteilig für die Folgen des Unfalls bezahlen. Da die Unfallfolgekosten jedoch die Haftungssumme Deiner Versicherung übersteigt, wird man den Differenzbetrag von evtl. 250.000€ von Dir privat einklagen.

Was will ich damit sagen:
Du möchtest einem Kind einen Gefallen tun und es wird in der Regel nichts passieren. Die Betonung liegt hier auf Kind. Wenn du mich mitnimmst, bist Du zumindest, sofern Du nicht vorsätzlich bzw. fahrlässig handelst von Ansprüchen die ich an Dich stellen könnte relativ befreit.
Bei Kindern deren Leben in weiten Maßen von Erziehungs- und damit Fürsorgeberechtigten bestimmt sieht das anders aus.

Ich hoffe das ich Dir wenigstens laienhaft eine Orientierung geben konnte. Natürlich kommt es immer auf die Bewertung des jeweils individuellen Fall an. Und nie vergessen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Klaus
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Ginny
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 236

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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 11:53    Titel:   Antworten mit Zitat

Haftungsausschlüsse sind soweit ich weiß nicht rechtsmäßig, da man nicht Ansprüche Dritter ausschließen kann, sprich wenn etwas passiert werden Krankenkasse etc. des Geschädigten so oder so auf dich zukommen.

Wenn regelmäßig ein bestimmtes Kind zum Reiten kommt, kann das durch eine Versicherung abgedeckt werden, die Schäden an Rbs miteinschließt (müssen namentlich benannt werden).

Sind es unterschiedliche Kinder wirst du um die Schulpferde-/Verleihpferdeversicherung nicht drumherum kommen, um ausreichend abgedeckt zu sein.
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Susanne
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 12:30    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Elke,

es kommt immer auf die Versicherung an. Genauso wie es dort gewaltige Preisunterschiede gibt, sind auch verschiedene Risiken abgedeckt oder auch nicht.
Bei meiner Versicherung sind Fremdreiter mit versichert, d.h. wenn einem Kind was passiert, und das Muli ist schuld daran, zahlt die Versicherung den Schaden. Auch Reitbeteiligungen sind abgesichert, sofern sie nicht mehr als 150.- € im Monat zahlen. Wenn's mehr ist, gilt es als gewerbliche Pferdevermietung, dafür gibt es andere Versicherungen.
Meine Versicherung zahlt für Sach- und Personenschäden.

Die Versicherung kommt aber immer nur für die zivilrechtlichen Folgen eines Unfalls auf. Gegen die strafrechtlichen Folgen (fahrlässige Körperverletzung, Tötung) kannst du dich nicht versichern. Hier bist du aber nur gefährdet, wenn du deine Sorgfalt grob außer Acht lässt. Z.B. völlig zerrissenes Zaumzeug, ein Pferd das zum Durchgehen neigt von einem Anfänger reiten, Führen eines Pferdes vom Fahrrad aus, u.U Reiten nur mit Stallhalfter und vieles mehr.

Wenn du dich regelmäßig als Rittführer betätigst würde ich dir empfehlen zumindest den Reiterpass, besser noch den Berittführer (FN) oder ein vergleichbares Abzeichen bei dem VFD zu machen. Du weißt dann selber worauf es ankommt, und hast auch ein Papierchen, dass deine Sachkunde ausweist.

Viele Grüße

Susanne
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 12:38    Titel:   Antworten mit Zitat

@Susanne
Bei meiner Versicherung sind Fremdreiter mit versichert, d.h. wenn einem Kind was passiert, und das Muli ist schuld daran, zahlt die Versicherung den Schaden. Auch Reitbeteiligungen sind abgesichert, sofern sie nicht mehr als 150.- € im Monat zahlen.

Diese Equidenversicherungen sind Haftpflichtversicherungen. D.h. wenn ein Muli einen Menschen tritt und dem Mensch ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen, ist der Schaden versichert. Wenn ein Mensch darauf reitet und fällt herunter ist er nicht versichert. Und auch Fremdreiter sind nur dahingehend versichert, daß der Schaden der durch die "Benutzung" des Mulis entsteht, versichert ist, nie jedoch der Mensch selber.

Klaus
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Susanne
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 13:47    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

doch, der Schaden, der an einem fremden Reiter entsteht ist versichert, ich hab mir das extra bestätigen lassen. Wobei der Fremdreiter kein Familienangehöriger sein darf.
Natürlich zahlt eine Haftpflicht nur, wenn du als Halter in die Haftung genommen werden kannst. Wenn einer auf dem Muli reitet, und er fällt einfach so herunter, ohne dass das Tier auch nur einen Hopser macht, zahlt die Versicherung natürlich nicht. Aber wenn sie buckelt, und er fällt herunter, sieht das alles schon anders aus.

Fazit: alles wobei ich als Halter in die Haftung genommen werden kann, zahlt die Versicherung (außer bei Teilnahme an Pferderennen und Fremdreiter die mehr als 150 € zahlen). Ich zahle für meine Versicherung aber auch deutlich mehr, als der günstigste Anbieter.

Grüße Susanne
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Ginny
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 14:19    Titel:   Antworten mit Zitat

Es steht dann aber extra drin, dass Regressansprüche abgedeckt sind und das ist bei einem normalen Einschluss des Risikos "Fremdreiter" nicht
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 14:51    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Susanne,

kennst Du Radio Eriwan... im Prinzip ja, aber....

Es stimmt das Fremdreiter mitversichert sind. Aber was passiert wenn, ein Fremdreiter hinunterfällt und sich den Arm bricht. Er geht in Krankenhaus und die krankenlasse zahlt (noch). Ende.
Er fällt hinunter, bricht sich den Arm und zerfetzt sich sein Gesicht, daß einige Schönheitsoperationen nach sich zieht, die die Kasse nicht zahlt. Hier zahlt die Versicherung die notwendigen OP´s die über die Kassenleistung hinausgehen. Ende.
Er fällt hinunter, bricht sich den Arm, zerfetzt sich sein Gesicht und weil er unglücklich auf einem Stein aufkommt ist er zeitlebens Querschnittsgelähmt. Für die "Entschädigung" und die Folgen dieses Unfalls mit lebenlanger Rente und seine anschließende Berufsunfähigkeit zahlt niemand, es sei denn die Reitbeteiligung hätte sich selber privat versichert. soviel zu dem vermeintlichen Versicherungsschutz.
Klaus
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Susanne
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 18:57    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

nein, ganz so einfach ist es nicht. Die Versicherung muss zahlen, wenn ich als Halter in die Haftung genommen werde. Bei einem billigen Fall, zahlen viele Versicherungen ohne viel Federlesens. Wenn das Ganze aber teuer wird, prüft die Versicherung genau, ob Haftungsansprüche bestehen, oder ob jemand anderes für den Schaden aufkommen muss (ist bei einem Autounfall auch nicht anders). Aber wenn z.B. ein Gericht feststellt, dass aufgrund der Gefährdungshaftung, ich für den Schaden aufkommen müsste, dann zahlt meine Versicherung.
Wenn nicht, geht der Geschädigte leer aus, aber das ist bei allen Unfällen im Leben so, wenn niemand anders schuldig ist, muss man selber die Kosten tragen. Eine private Unfallversicherung ist in jedem Fall von Vorteil. Bei Reitvereinen die der FN angeschlossen sind zahlt z.B. der Sportbund in einem solchen Fall.
Es gibt aber Versicherungen die zahlen grundsätzlich nicht, wenn jemand freiwillig aufs Pferd steigt. In solch einem Fall kannst man als Halter u.U. auf den Kosten sitzenbleiben.

Also am besten genau bei der Versicherung nachfragen.

Viele Grüße

Susanne
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 20.11.2008, 08:55    Titel:   Antworten mit Zitat

Susanne das ist auch nicht ganz richtig,
eine Haftpflichtversicherung muß und wird nicht zwangsläufig sofort zahlen, sondern wird in erster Linie Ansprüche gegen dich prüfen und unberechtigte Ansprüche gegen Dich ablehnen und dich notfalls anwaltlich in Schutz nehmen.
Aber egal, ich klink mich hier aus.
Für alle von Laien zu beurteilende Fragen gilt für mich der Spruch: Aus Schaden wird man klug, egal wie man persönlich die Sachlage im Vorfeld beurteilt hat.
Klaus
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ninjo
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BeitragVerfasst am: 20.11.2008, 12:39    Titel:   Antworten mit Zitat

hallo hannes; das kenn ich nur von besuchshunden im altenheim - die sind über den verein versichert....

gruß
jo
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 20.11.2008, 13:17    Titel:   Antworten mit Zitat

Hi Hannes,
Dein Esel, bzw. Ansprüche gegen Dich, sind über die Pfedehaftpflicht für alles was er kurz und klein schlägt, inklusiv der Heimbewohner, versichert.
Klaus
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Anja1
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BeitragVerfasst am: 19.12.2008, 18:11    Titel:   Antworten mit Zitat

@Hannes
Ich würde da schon sicherheitshalber mal bei der Haftpflichtversicherung nachfragen, ob das abgedeckt ist. Es kann ganz schnell sehr teuer werden. Auch wenn Dein Eselchen ganz brav ist, die alten Leutchen sind ja bestimmt teils wacklig und auch ungeschickt. Dein Esel braucht sich nur mal falsch umdrehen, rempelt jemanden an und derjenige fällt hin..... Ich finde es toll, daß du das machst, und gerade deshalb solltest du nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben.

Zu den Fremdreitern: Ich hatte schon den Fall (ist allerdings schon ein paar Jahre her), daß ich jemdanden auf meinem Pferd reiten lies. Nur aus Gefälligkeit, nicht gegen Geld. Diejenige war eine gute Reiterin, ist aber trotzdem mal runtergefallen weil mein Pferd gescheut hat. Zum Glück ist nicht viel passiert, aber sie ist halt zum Arzt gegangen deswegen. Kurz darauf bekam ich einen Brief von ihrer Krankenkasse: "....Ihr Pferd hat unsere Versicherte Frau Sowieso verletzt..... Sie haben als Halter für die Kosten der ärztlichen Behandlung aufzukommen..... "

Meine Haftpflichtversicherung hat dann die Arztkosten gezahlt. Ich bin da aber aus allen Wolken gefallen, denn ich hätte nie gedacht, daß ich als Halter dafür haften muß, wenn jemand, der kostenlos mein Pferd reiten darf, runterfällt und sich verletzt. Wer einen Sport ausübt, geht doch nun mal ein gewisses Risiko ein, und wer sicher gehen will nicht vom Pferd zu fallen darf sich nicht draufsetzen. Und zum Risiko beim Reiten gehört halt (meiner Meinung nach) auch, daß Pferde/Mulis/Esel nun mal keine Maschinen sind, sondern auch mal scheuen, bocken, durchgehen etc. können. Sind ja schließlich Fluchttiere.

Die Krankenkasse der Reiterin sah das aber ganz anders, denn Frau Sowieso ist durch "tiertypisches Verhalten" - in dem Fall durch scheuen - heruntergefallen. Um aus der Haftung zu kommen hätte ich also beweisen müssen, daß mein Pferd nur lammfromm gradeausgetrottelt ist und Frau Sowieso nur durch eigene Schuld trotzdem runtergefallen ist. Die Frau selber wollte nichts von mir, die sah das genauso wie ich. Aber die Krankenkasse kommt dann trotzdem und will sich ihre Kosten wieder holen.

Mir war das ganze eine Lehre, auch wenn meine Haftpflichtversicherung das damals gezahlt hat und ich nur den Papierkram an der Backe hatte. Auf meine Tiere setzt sich seitdem kein anderer mehr drauf. Da läßt man jemanden aus Gefälligkeit reiten und hat dafür dann auch noch zu haften, nein danke.

Ach ja, der Fragebogen von der Krankenkasse hat mich wirklich begeistert. Da stand z.B.:
Ist Ihr Pferd ein Beisser oder Schläger, oder ist es sonst immer ruhig und brav? - Mein Pferd war bestimmt kein Beisser oder Schläger, aber halt manchmal schreckhaft oder auch übermütig. Ein Pferd halt eben.

Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit sich solche Schadensfälle in der Zukunft nicht wiederholen können?
- Na, einzig mögliche Vorkehrung ist da wohl, daß man keinen mehr reiten läßt, oder?
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