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L Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 06.06.2010 Beiträge: 406
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Verfasst am: 28.11.2012, 22:11 Titel: Tageswanderungen |
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Hallo an all die erfahrenen Wanderer hier in den Weiten des Forums!
Ich bräuchte einige (grundliegende) Informationen von euch! Diesen Sommer habe ich einige sehr schöne (längere) Spaziergänge mit meinem Mulchen unernommen, und siehe da, mir scheint unser beider Liebe zum Wandern ist geweckt. Vorgenommen habe ich mir, im Frühjahr mehr in diese Richtung zu unternehmen, nur brauche ich noch einige Anstöße über das Wo und Wie. Wir leben in den Alpen, hier gäbe es viele schöne Wanderwege. Für die wirklich schönen und/oder längeren Touren müssten wir allerdings mit dem Hänger von Zuhause weg - Was ich aber nach ausreichendem Training nicht als Problem sondern eher als gute Übung empfinde.
Nun bin ich mir aber über einiges unsicher: Ersteinmal der gesetzliche Aspekt - Wo darf ich überhaupt überall hin mit dem Muli "bei Fuß"? Reitverbotsschilder auf denen Pferd UND Reiter abgebildet sind, gelten für ein geführtes Pferd nicht, soviel weiß ich inzwischen. Aber wie sieht das mit allgemeinen Reitverboten (z.B. Forststraßen) aus? Oder auf öffentlichen (gekennzeichneten) Wanderwegen?
Dann die Ausrüstung - Was ist am besten geeignet (Stall- oder Knotenhalfter z.B.)? Und was sollte man unbedingt immer mitführen? Einen Hufkratzer, evtl. Blauspray, das ist klar, aber gibt es sonstnoch Dinge, die frau für alle Fälle dabei haben sollte?
Und dann die Strecke - Wie weit/lang darf es Bergauf/-ab gehen? Ursprünglich hätte ich an Wanderungen beispielsweise auf eine Almhütte gedacht, anfangs etwa 2h hinauf, 2h hinunter (alles darunter kann auch in unmittelbarer Stallnähe trainiert werden). Nun möchte ich naürlich nicht, dass der Weg abwärts zu sehr auf die Gelenke geht; wie kann ich das verhindern? Serpentinen, viele Pausen? Oder ist das längere Bergabgehen einfach zu schädlich? (Auch wenn es schwierig wird, hier in Österreich etwas flacheres zu finden)
Und einer meiner Gründe, wandern gehen zu wollen war, dass meine kleine Hexe undglaublich gern und gut klettert. Das könnte ich ihr auf unseren Wanderwegen quer durch den Wald in größerem Ausmaß bieten, als im Moment. Allerdings bin ich mir nun nicht sicher, ob nicht vielleicht schon das schädlich sein könnte?
Bin gerade etwas verunsichert, da eine Bekannte sehr skeptisch wegen der Beine war.
Ja, insgesammt bin ich als interessierter Neuling für alle Ratschläge und Tipps erfahrener Wanderer dankbar.
Liebe Grüße |
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Caprivi Administrator
Alter: 65
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 2171
Wohnort: Fockbek in Schleswig-Holstein Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 28.11.2012, 23:35 Titel: |
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Als erstes, alles was Du körperlich schaffst, schafft Dein Muli allemal soweit es gesund ist.
Zum Führen brauchst Du ein Halfter mit dem Du sicher und kontroliert auf Dein Muli einwirken kannst. Ungeeignet sind Halfter mit einem beweglichen Ring am Kinnriehmen. Ansonsten ist entschetdend, dass Du das Muli mit dem Führhalfter gut ausbildest.
Es ist bekannt, dass ich ein großer Freund des Knotenhalfters bin.
Zum Führen empfehle ich ein Führseil von mindestens 3,7 m Länge, bei viel Bergstrecken auch etwas länger. Man lernt mit der Seillänge umzugehen.
Für das Wandern solltest Du Dir Gedanken um einen geeigneten Hufschutz machen.
Hufschuhe, Kunststoffbeschlag, Eisen. Was das Richtige für Euch ist hängt vom Geläuf ab.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind von (Bundes)Land zu (Bundes)Land unterschiedlich.
Viele Wander- Bergtouren kann man auf GPS-Tracks finden. Die Karten kann man Online nutzen oder die Region auf dem Smartphone speichern. |
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L Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 06.06.2010 Beiträge: 406
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Verfasst am: 29.11.2012, 07:20 Titel: |
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Hallo Holger,
ersteinmal vielen Dank für deine Antwort!
Caprivi hat Folgendes geschrieben: |
Als erstes, alles was Du körperlich schaffst, schafft Dein Muli allemal soweit es gesund ist. |
Gut, so hatte ich mir das ursprünglich auch gedacht.
Zitat: |
Zum Führen brauchst Du ein Halfter mit dem Du sicher und kontroliert auf Dein Muli einwirken kannst. Ungeeignet sind Halfter mit einem beweglichen Ring am Kinnriehmen. Ansonsten ist entschetdend, dass Du das Muli mit dem Führhalfter gut ausbildest.
Es ist bekannt, dass ich ein großer Freund des Knotenhalfters bin.
Zum Führen empfehle ich ein Führseil von mindestens 3,7 m Länge, bei viel Bergstrecken auch etwas länger. Man lernt mit der Seillänge umzugehen. |
Ein Seil in der Länge hätte ich, doch warum genau würdest du für Bergstrecken ein Längeres empehlen? Nur aus Interesse.
Zitat: |
Für das Wandern solltest Du Dir Gedanken um einen geeigneten Hufschutz machen.
Hufschuhe, Kunststoffbeschlag, Eisen. Was das Richtige für Euch ist hängt vom Geläuf ab. |
Hexinchen ist ja Barhufgängerin, bei den Ausritten auch ohne Probleme auf Asphalt und Schotter. Die Wanderwege die ich im Blick hätte wären eher weich (Nadeln, Erde, Moos, etc.). Eigentlich würde ich es zumindest das erste Mal gerne ohne Eisen versuchen, da ich den Huforganismus nicht unnötig belasten möchte. Oder sollte ich schon von Beginn an einen Hufschutz verwenden?
Zitat: |
Die rechtlichen Möglichkeiten sind von (Bundes)Land zu (Bundes)Land unterschiedlich.
Viele Wander- Bergtouren kann man auf GPS-Tracks finden. Die Karten kann man Online nutzen oder die Region auf dem Smartphone speichern. |
Vielen Dank! Dann werde ich mal stöbern!
Noch eine Frage: Wo kann ich denn gegebenen Falls die rechtlichen Möglichkeiten nachlesen? StVo? Oder ist das auch wieder unterschiedlich?
Liebe Grüße |
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SCHORSCH Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 578
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Verfasst am: 29.11.2012, 07:37 Titel: |
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na dann los! Die Hufe kannst Du einfach mal im Auge behalten und gegebenenfall immer noch reagieren (bei einem langen Wanderritt wäre das anders)
zum Führen: wir nehmen Knotenhalfter - einfach weil sie leicht sind...
Dein Muli sollte auch an engen Passagen hinter dir hergehen oder von Dir voraus geschickt werden können - deshalb auch der lange Strick!
Viel Spass wünscht der
SCHORSCH |
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L Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 06.06.2010 Beiträge: 406
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Verfasst am: 29.11.2012, 19:04 Titel: |
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Gut, dann mache ich es so wie geplant und beobachte einfach gut!
Da hast du natürlich Recht - Hatte gerade garnicht an so enge Passagen gedacht, da ist das lange Seil natürlich logisch!
Schorsch, bist du nicht schon auf dem Jakobsweg gewandert? Kamst du da zufällig jemals durch Österreich und weißt vielleicht um die gestzlichen Gegebenheiten? Oder kennst vielleicht eine Stelle an der ich mich darüber informieren könnte?
Liebe Grüße |
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SCHORSCH Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 578
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Verfasst am: 29.11.2012, 19:12 Titel: |
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nein, auf dem Jakobsweg kam ich nur bis Frankreich
aber auf unserem langen Wanderritt nach Ungarn 1995 kamen wir zufällig durch Österreich... dort gab (gibt?) es ziemlich strenge Bestimmungen- aber wir als "Durchzügler" haben uns da einfach blind gestellt und wenn wir auf ein Reitverbot angesprochen wurden (was recht häufig vor kam!) dann haben wir uns nett entschuldigt und als unwissende Ausländer geoutet
Bei Euch gibt es doch sicher einen Freizeit Reiter Verband o.ä. so wie hier die VFD- frag doch da mal nach |
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L Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 06.06.2010 Beiträge: 406
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Verfasst am: 29.11.2012, 19:56 Titel: |
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Ja klar Schorsch, nur!
Schade, diese Möglichkeit kann ich mit meinem Dialekt vergessen, da werden sie mich wohl oder übel als Lands"frau" erkennen Leider gibt es bei uns wirklich eher strenge Bestimmungen, weshalb ich gerade versuche, mich möglichst gut zu informieren, vor allem auch ob ein Unterschied zwischem geführtem und gerittenem Pferd gemacht wird.
Aber ich werde mal den Österreichischen Reitverband anschreiben, danke für den Tip!
Liebe Grüße |
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sancho Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 11.08.2010 Beiträge: 590
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Verfasst am: 03.12.2012, 11:05 Titel: |
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Hallo,
Zitat: |
vor allem auch ob ein Unterschied zwischem geführtem und gerittenem Pferd gemacht wird. |
also in Deutschland ist die Rechtslage so,
in bestimmten Situationen ist es erforderlich, dass der Reiter absteigt und sein Pferd an einer (gefährlichen) Stelle vorbeiführt. Dann stellt sich die Frage, ob er mit dem Tier auf den Gehweg, den Radweg oder den gemeinsamen Geh- und Radweg ausweichen darf. Nach § 41 StVO handelt es sich bei Geh- und Radwegen um so genannte Sonderwege. Als solche dürfen sie nur von den für sie bestimmten Verkehrsteilnehmern, also von Fußgängern und Radfahrern, benutzt werden. Für alle anderen sind sie tabu.
Ein Reiter, auch wenn er sein Pferd führt, muss grundsätzlich auf der Straße bleiben. Denn genauso wie ein gerittenes ist auch ein geführtes Pferd weder auf Rad- noch auf Gehwegen zugelassen – obwohl sein Reiter in diesem Moment Fußgänger ist.
Im Wald und auf nicht öffentlichen Wegen in der Feldflur unterliegen Reiter und Pferde dagegen nicht der Straßenverkehrsordnung, sondern dem Bundesnaturschutz- und dem Bundeswaldgesetz. Bundesweit gilt, dass das Reiten im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet ist und auf eigene Gefahr geschieht.
Allerdings sind Bundesnaturschutz- und Bundeswaldgesetz so genannte Rahmengesetze, die die konkrete Ausgestaltung den einzelnen Bundesländern überlassen.
Da in Östereich Grundsätzlich das Reiten im Wald verboten ist, gehe ich davon aus das es mit dem Führen das Gleiche ist. Also erst Erlaubnis des Waldbesitzers/Wegehalters einholen. Wäre aber interessant. Neu Infos gibt es wohl bald, Basha O´Reilly von der LongRiderGuild hat in diesem Jahr durch Österreich getourt.
Auch ist ein Europäisches Reitwegenetz in Arbeit, auf denen das Führen dann auch kein Problem darstellen sollte.
Gruß _________________ Umlasten und verschieben von Gewicht, mehr ist Reiten nicht! Gib der Bewegung eine Chance und finde die Balance! © P.R. |
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L Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 06.06.2010 Beiträge: 406
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Verfasst am: 05.12.2012, 21:25 Titel: |
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Hi sancho, danke für deine ausführliche Antwort!
sancho hat Folgendes geschrieben: |
Da in Östereich Grundsätzlich das Reiten im Wald verboten ist, gehe ich davon aus das es mit dem Führen das Gleiche ist. |
Woher hast du dass das Reiten bei uns im Wald grundsätzlich verboten ist? Dann sieht es ja für viele unserer Ausreitwege garnicht gut aus!
Grundsätzlich habe ich inzwischen die Infos die ich brauche. Ich habe ein Mitglied des Österreichischen Reitverbandes angemailt, der mir sehr anschaulich erklärt hat auf was es zu achten gilt. Kurz gesagt; Das Führen eines Pferdes ist nicht genau geregelt, wenn man umsichtig ist und nur Wege benutzt, bei denen man mit dem Pferd jederzeit einem anderen Wanderer so ausweichen kann, sodass er ohne Gefährdung passieren kann, dürfte es keine Probleme geben. Ist das Pferd allerdings gesattelt, kann dies mit Reiten gleichgesetzt und auch so behandelt werden.
Vielen Dank nocheinmal für die vielen Antworten
Liebe Grüße
Elly |
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sancho Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 11.08.2010 Beiträge: 590
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Verfasst am: 05.12.2012, 21:54 Titel: |
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Hi Elly.
Zitat: |
Woher hast du dass das Reiten bei uns im Wald grundsätzlich verboten ist? |
Direkt aus dem Kanzleramt aus Eurem Forstgesetz!http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w....geSize=100&Suchworte=
Laut § 33 Forstgesetz aus dem Jahre 1975 gilt die Wegefreiheit im Wald. Das heißt "jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit. Kommerzielle Veranstaltungen und das Betreten des Waldes zu anderen Zwecken als Erholungszwecken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den Grundeigentümer", dazu zählt eben auch Reiten.
Bei ausgewiesenen Reitwegen ist das natürlich anders, da hat der "Eigentümer" ja dann schon sein O.K.gegeben.
Gruß _________________ Umlasten und verschieben von Gewicht, mehr ist Reiten nicht! Gib der Bewegung eine Chance und finde die Balance! © P.R. |
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L Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 06.06.2010 Beiträge: 406
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Verfasst am: 05.12.2012, 22:24 Titel: |
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Hallo,
ist ja interessant! Ich kannte das bisher nur bezüglich der Forststraßen, nicht aber anderen Wege...
Liebe Grüße |
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luna Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 09.08.2005 Beiträge: 749
Wohnort: Raum Erlangen Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 20.12.2012, 17:57 Titel: |
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sancho hat Folgendes geschrieben: |
jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit. " |
Ich würde es einfach so interpretieren, dass man bei Dunkelheit nicht Reiten darf im Ösi-Wald - auch etwas doof, aber schon deutlich weniger doof |
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sancho Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 11.08.2010 Beiträge: 590
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Verfasst am: 20.12.2012, 18:56 Titel: |
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Sehr lustig Luna...
nach deiner Interpretation
Zitat: |
jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit. " |
dürfte man dann aber den Wald zu Erholungszwecken betreten, wandern und laufen NUR bei Dunkelheit...das ist dann wiederum etwas "doofer"
Dann könnte dieser Thread aber eigentlich auch "Nachtwanderung" heißen!
Sorry, aber manchmal gehen die Mulis mit mir durch....;-))
gruß _________________ Umlasten und verschieben von Gewicht, mehr ist Reiten nicht! Gib der Bewegung eine Chance und finde die Balance! © P.R. |
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