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Pat Erfahrener Benutzer
Alter: 60 Geschlecht: Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 522
Wohnort: Beelitz Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 27.09.2010, 15:12 Titel: Waldweide? |
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Zu Hiiiiiilfeeeeeee
So langsam geht es los. Wir beziehen in einigen Tagen unseren Hof und haben auch schon Ärger an der Backe.
Habe gegoogelt was das Zeug hält und nichts gefunden was mir weiterhilft.
Unser Grundstück grenzt direkt an unseren eigenen Wald. Der Wald an sich ist nicht eingezäunt, nur unser "Gartenland" hat einen 60cm hohen und unscheinbaren Wildzaun zum Wald hin ( um Rehe und Pilzsammler von der Terrasse fernzuhalten ).
Nun ist es so, dass der Vorbesitzer die "Selbst-Aussaat" der Waldbäume auf dem Gartenland nicht gezogen hat und es haben sich im Laufe der letzten 10 Jahre Waldähnliche Bäume im Park angesiedelt.
Kein Problem, sieht toll aus AAAAABER: nun kam der ehemalige Besitzer und erwähnte so nebenbei, dass er schon seit 5 Jahren mit den Behörden im Klinsch ist, weil ein mißgünstiger Nachbar meint, das Grundstück dürfe an der linken Seite garnicht eingezäunt werden weil es sich zumindest bei dieser Teilfläche (ca. 2000qm) um neuen Wald handelt.
Ups, und genau dieses Stück hatten wir uns als Magerweide ausgesucht. Die Bäume stehen dort nur vereinzelt und sehr spärlich. Wald ist das nur per "Definition".
Bäume abhauen wollen wir eh nicht, aber ein Weidezaun müsste schon ran um unsere Tiere vom "Spazierengehen" abzuhalten.
Gejagt werden darf eh nicht auf unserem Grundstück. Es handelt sich bei unserem Flurstück um einen "befriedeten Bereich". Habt ihr Erfahrungen mit Weiden am Wald. In diesem Fall wohl "im Wald"?
Habe gehört, es wäre eventuell in Ordnung wenn der Weidezaun transportabel wäre statt feststehend?
Bin für jede Info Dankbar |
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Caprivi Administrator
Alter: 65
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 2171
Wohnort: Fockbek in Schleswig-Holstein Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 27.09.2010, 19:28 Titel: |
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Es wäre möglich einen stabilen, aber auch mobilen Zaun mit gewalzten T-Pfosten wie von Texas-Trading zu bauen.
Vieleicht könnte das helfen. |
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ninjo Supermoderator
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 2561
Wohnort: bergisches land
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Verfasst am: 28.09.2010, 08:40 Titel: |
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Caprivi hat Folgendes geschrieben: |
Es wäre möglich einen stabilen, aber auch mobilen Zaun mit gewalzten T-Pfosten wie von Texas-Trading zu bauen.
Vieleicht könnte das helfen. |
die habe ich auch komplett auf allen weiden verwendet, allerdings gelten sie wohl doch als "fester zaun", hatte gerade gestern wieder eine diskussion mit unserem bauamt
gruß
jo
was hältst du denn von den steigbügelpfosten aus plastik, die verwende ich mit litze als als mobile einzäunung - mit strom versehen tun sie gute dienste... |
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HannoPilartz Erfahrener Benutzer
Alter: 70 Geschlecht: Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 1201
Wohnort: Honerath/Adenau Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 28.09.2010, 09:44 Titel: |
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Die Untere Landschaftsbehörde legt fest, welche Flächen als Wald, welche als Grünland und welche als Ackerland eingestuft sind.
So müssen sie dann auch behandelt werden.
Man kann einen Acker brach liegen lassen, oder Grünland verbuschen lassen, davon ändert sich aber nicht deren "Status".
Nach Deiner Beschreibung scheint ein Teil Deiner Fläche verbuscht zu sein, dadurch wird er eigentlich noch nicht Wald.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Waldstücke eingezäunt werden. Die Beweidung einer spärlich mit Bäumen bestanden WALDFLÄCHE (wenn es denn wirklich eine sein sollte) mit dem Ziel, anderen Aufwuchs als die spärlich vorhandenen Bäume kurz zu halten, KANN durchaus so ein Grund sein.
Man sollte halt klug argumentieren! So könnte die zuständige Behörde ja auf die Idee verfallen, einem nahe zu legen, anstelle von Beweidung lieber doch durch Maschineneinsatz zwischen den Bäumchen zu mulchen... Gegenargument: "Maschinen erzeugen insbesondere durch die Vibrationen ihrer Motoren eine erheblich Schädigung des Bodens, anders als Weidetiere....."
Ein Zaun ist grundsätzlich ein Bauwerk, egal in welcher Form ausgeführt. Bauwerke im Außenbereich müssen - wenn vom Nicht-Landwirt ohne Privilegierung ausgeführt - im Prinzip immer genehmigt werden.
Zäune, denen auch ein Laie ansieht, dass sie in Windeseile abgebaut werden können, werden natürlich eher geduldet als fest und mühsam in den Boden geschlagene Ausführungen.
Für die Hütesicherheit spielt das eh keine große Rolle, da ist ein einfacher Mobil-Zaun mit anständig Joule auf dem Band und der Litze an ALLEN Ecken allemal sicherer als ein Texas-Trading-Zaun mit schlappen 0,5 Joule.
Gerade Mulis sind in Sachen Hütesicherheit oft zuverlässige "Schwachstellen-Tester". Dass ein 2-Joule-E-Zaun-Gerät richtig Aua macht, ist kein Argument, der Zusammenprall mit einem auch nur 30 km/h fahrenden Auto tut viiiiiel mehr weh...
Vom Grundsatz her kann die Untere Landschaftsbehörde aber auch jeden mobilen Zaun (genau wie "Weidezelte") als "Bauwerk" verbieten. Was allerdings nur in sehr selten der Fall sein dürfte.
Die Wahl von weniger auffälliger Farbe beim Material (dunkelgrüne Metall-Pfosten mit Isolator, dunkelbraunes Band) kann evt. auch die Gemüter besänftigen.
Was ich nicht so recht verstehe: Wieso kannst Du Deine Weide auf der Seite, wo angeblich "Verwaldung" stattfindet, nicht einzäunen. WO darfst Du denn angeblich einzäunen?
Deine Beschreibung klingt so als wüsstest Du eigentlich nicht so recht, was Sache ist.
Ein klärendes, freundlich geführtes Gespräch mit der zuständigen Behörde (gaaanz UNTEN anfangen ist wichtig, also auf Gemeinde-Ebene!!!) könnte da helfen.
Freundliche Hinweise auf die ökologische (Offenthaltung der Landschaft), ökonomische (Futterkauf unterstützt notleidende Landwirte) und soziale (Kinder streicheln nette Huftiere) Bedeutung der Equidenhaltung helfen in diesem Zusammenhang sehr!!
Auf diese Weise werden Zigtausende km Weidezaun in allen Ecken der Republik geduldet.... _________________ Trouble rides a fast horse; Forgiveness rides a mule |
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Pat Erfahrener Benutzer
Alter: 60 Geschlecht: Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 522
Wohnort: Beelitz Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 13.12.2010, 18:21 Titel: |
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der Vorbesitzer hatte wohl schon Ärger mit dem Amt (ich weiß nicht welches) und ihm wurde per Strafe angedroht den Zaun an der linken Seite des Grundstückes um ca. 50 Meter nach innen (in Richtung Haus bis zur Streuobstfläche) zu verlegen.
Wir haben gekauft und uns wurde offiziell nichts gesagt. Nun dachte ich, wir warten einfach ab und rupfen in der Zwischenzeit ganz fleißig die Verbuschung und ein paar der niedrigen Bäume.....
Ich schwöre Herr Oberwachtmeister, ich hab nicht gewusst..... ????? |
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elke Supermoderator
Alter: 57
Anmeldungsdatum: 11.01.2007 Beiträge: 3757
Wohnort: Raum Stuttgart Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 14.12.2010, 07:59 Titel: |
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Guten Morgen Pat,
das ist immer der Haken and der Sache.
Du mußt Dich vor errichten bei der Unteren Naturschutzbehörde(so heißt es bei uns) informieren.
Sonst kannst Du wie unser Nachbar, mehrstellige Beträge in einen Rechststreit investieren und doch verlieren.
Optimistische Grüße von Elke |
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Pat Erfahrener Benutzer
Alter: 60 Geschlecht: Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 522
Wohnort: Beelitz Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 14.12.2010, 18:26 Titel: |
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[quote="elke"]Guten Morgen Pat,
das ist immer der Haken and der Sache.
Du mußt Dich vor errichten bei der Unteren Naturschutzbehörde(so heißt es bei uns) informieren.
Wie? Dummstellen hilft nicht?
Der Zaun stand ja schon beim Kauf und ich naiver Mensch ( ) gehe natürlich davon aus, dass der Zaun da stehen darf (?)
Jedenfalls werde ich gleich im Frühjahr in der Unt. Nat.sch.Beh. vorstellig werden und meine Tiere dort als "Waldschützer" vorstellen. Mit Geräten kann ich den Park ja nicht pflegen, denn ich habe gemerkt, dass in meinem Park (genau da wo der Zaun weg soll) 3 rießige schützenswerte Kollonien Waldameisen leben. Die "Haufen" sind so an die 60 cm hoch und ca. 50 cm im Durchmesser.
... und die kann man doch nicht schutzlos lassen ( ). Ich werde da richtig schöne Schutzzäune drumrumbauen.... oh werden die aber schööööön.... |
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elke Supermoderator
Alter: 57
Anmeldungsdatum: 11.01.2007 Beiträge: 3757
Wohnort: Raum Stuttgart Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 15.12.2010, 07:37 Titel: |
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Guten Morgen Pat,
nein leider nicht.
Beispiele:
Du hast noch keine Winterreifen auf dem Auto....ich: Was das ist Pflicht? Ich lese keine Zeitung und höre kein Radio....
Im Falle einer Kontrolle, Unfalls wirst Du trotzdem belangt bzw. die Versicherung kürzt stark den Versicherungsschutz.
Oder Deinen Zaun: Du mußt ihn auf Deine Kosten entfernen und wie bei uns durch einen verzinkten ersetzen. Dann sehen die Rehe ihn besser, aber der grüne würde nicht so auffallen.
Das kann auch für Häuser oder deren Anbauten gelten.
Eine sehr heikle Sache manchmal.
Gruß Elke |
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HannoPilartz Erfahrener Benutzer
Alter: 70 Geschlecht: Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 1201
Wohnort: Honerath/Adenau Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 15.12.2010, 13:02 Titel: |
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Stimmt, Elke!
In der Nachkriegszeit während der alliierten Besatzung gabe es mal den netten Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
In der Natur gilt das grundsätzlich..... _________________ Trouble rides a fast horse; Forgiveness rides a mule |
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Susanne Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 609
Wohnort: Raum Freiburg Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 18.12.2010, 14:32 Titel: |
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Wenn du Pech hast, kann auch die Forstbehörde entscheiden, dass die Fläche schon so lange als Wald besteht, dass sie als Wald betrachtet wird. D.h. du darfst nicht einzäunen (wegen allgemeinen Betretungsrechtes des Waldes) und bräuchtest vor du die Bäume umlegst eine Rodungsgenehmigung. |
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Pat Erfahrener Benutzer
Alter: 60 Geschlecht: Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 522
Wohnort: Beelitz Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 20.12.2010, 19:12 Titel: |
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Na ja, abbauen und umsetzen des bestehenden Zaunes würde wohl so an die 2 Stunden dauern. Kost´auch nichts. Daher werde ich wohl einfach nichts machen und abwarten.
Hab mir auch schon einen Plan B ausgedacht. Falls ich meine Tiere da nicht weiden lassen darf, dann kaufe ich noch das 1 HA Feld nebenan.
Aber eigentlich wollte ich kein Geld mehr ausgeben (bin Pleite) und auf noch mehr Land hätte ich gerne verzichtet. |
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