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Fahrverbot Gespanne   

 
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carol_kaye1
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Alter: 43

Anmeldungsdatum: 01.01.2010
Beitrge: 751
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BeitragVerfasst am: 15.02.2011, 23:05    Titel: Fahrverbot Gespanne   Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine Frage an die Fahrer unter Euch. Ist beispielsweise ein Ponysulky rein rechtlich auch ein Gespann, das unter Fahrverbote wie man sie z.B. häufig an Waldwegen sieht fällt? Die Bodenbelastung ist ja zweifelswohl eine andere als bei einem vollbesetzten Planwagen mit zwei Kaltblütern vorgespannt... Oder reichen hier vielleicht schon Absprachen mit dem Förster?

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Ich habe ja immer noch den Traum vom Fahren, möchte mich nur aber vorher schon kundig machen was ich wo darf und was nicht. Danke im Voraus!

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“Think for yourself. Question authority”. Timothy Leary
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elke
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Alter: 57

Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beitrge: 3757
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BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 09:15    Titel:   Antworten mit Zitat

Guten Morgen Elke,
ein Gespann ist ein Gespann. Egal welche Kutsche gezogen wird oder was davor eingespannt wird.
Meisten wird man mit Sulky toleriert. Die Beziehung zum Förster ist wichtig. Und das höfliche Miteinander zu Joggern, Spazierengeher usw. auch.
Und dann solltest Du an die Versicherung denken.
Eine Fahrausbildung mit Fahrabzeichen ist immer gut.
Gruß Elke
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Gast87
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Beitrge: 1498

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BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 09:33    Titel:   Antworten mit Zitat

Gespannfahren , auch mit Sulky , ist generell nur auf öffentlichen Straßen erlaubt und da muß man sich an die Straßenverkehrsordnung halten . Auf allen Wegen wo Fahrverbot ist , darf man mit einer Kutsche nicht fahren . Bei uns auf den Wegen wird es im Moment noch geduldet ,weil wo kein Kläger da kein Richter . Wir haben auch sie Situation das gerade auf den schmalen Dammwegen , Fuß u. Radweg , es mit den Kutschen im Gegenverkehr sehr eng wird . Zudem gibt es schon einige sehr rücksichtlose Kutschenfahrer ,die das Recht des Stärken beanspruchen . Aber in der letzten Gemeinderatssitzung wurde gesagt , daß man in Zukunft mehr augenmerk auf die Kutschenfahrer legt , da viele Beschwerden eintreffen .

Rein rechtlich ist man als Kuschenfahrer immer dran wenn etwas auf den Fahrverbotswegen passiert . Bei uns ist eine überdachte Holzbrücke über den Fluß Frutz , da steht ein großes Verbotsschild wo steht " Übergang mit Pferden verboten " . Letzthin bin ich mit Mikado drüber und bekam prommt von einem Pensionist einen Anschiß . Kosterte mich viel Mühe ihm zu erklären ,das da oben Pferde und nicht Muli steht Großes Lächeln Aber eigentlich habe ich mich ja auch strafbar gemacht Bigeek00

lg Helmut
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carol_kaye1
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Alter: 43

Anmeldungsdatum: 01.01.2010
Beitrge: 751
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BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 20:25    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Elke, hallo Helmut,

danke für die Rückmeldungen, das habe ich schon vermutet. Mir hat die genaue Definition von Gespann gefehlt, und da fällt also wirklich alles drunter sobald ein (oder mehrere) Tiere eingespannt sind. Schade, bei uns gibt es so wunderschöne Waldwege... aber jetzt gehe ich erst mal auf Erkundungstour welche Strecken denn "legal" möglich sind. :-)

Wenn alles klappt mache ich dieses Frühjahr mein Fahrabzeichen, da freue ich mich schon drauf!

Viele Grüße
Elke

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Gast87
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Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Anmeldungsdatum: 08.11.2008
Beitrge: 1498

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BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 20:57    Titel:   Antworten mit Zitat

Elke das sind unter anderem die Wege bei uns , da tummeln sich Jogger , Fahrradfahrer , manchmal ein Holzer mit einem Trekker und die Kutschenfahrer ,die aber da nicht fahren dürfen .

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lg Helmut
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carol_kaye1
Erfahrener Benutzer


Alter: 43

Anmeldungsdatum: 01.01.2010
Beitrge: 751
Wohnort: Großraum Stuttgart
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BeitragVerfasst am: 16.02.2011, 21:10    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Helmut,

die sehen zum Reiten super aus, zum Kutsche Fahren aber schon ein wenig schmal. Aber jetzt muss ich mich erst mal bei uns mit dem Kutschenblick umschauen, und noch habe ich ja weder Kutsche, Fahrabzeichen noch Zugtier... :-)

Viele Grüße
Elke

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HannoPilartz
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Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
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Beitrge: 1201
Wohnort: Honerath/Adenau
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BeitragVerfasst am: 17.02.2011, 11:49    Titel:   Antworten mit Zitat

Elke, in Deutschland sind viele Waldwege, mitunter aber auch Wirtschaftswege in der Feldflur mit dem Verkehrszeichen Nr. 250 (rundes Schild in weiß mit rotem Rand) gesperrt. Das Zeichen bedeutet "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art".
Als Fahrzeuge gelten auch Kutschen - und seien sie noch so klein - sowie Fahrräder.
Das von Dir fotographierte Schild nimmt offensichtlich Fahrräder aus. Ich habe aber Zweifel, ob es legal da steht, weil es eben kein Zeichen Nr. 250 ist.....
Es ist unglaublich, wie viele Schilder an Waldwegen stehen, die dort nach dem Buchstaben des Gesetzes nichts zu suchen haben. Denn auch für das Aufstellen von Schildern gibt es klare Regeln, die nicht immer eingehalten werden, weder von Forstbehörden, und erst recht nicht von privaten Waldbesitzern.
Du könntest Dich in Deiner Sache an Deinen VFD-Landesverband wenden und dort nachfragen (Landesvorsitzende Martina Neuscheler, sehr nett und engagiert, bestell' ihr einen schönen Gruß, Kontakt s. Internet).
Du könntest aber auch den oder die Waldbesitzer um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen, eben mit dem von Dir selbst gefundenen Argument, dass Dein kleiner Sulki dem Boden der Waldwege keinen Schaden antut.
Reiten darfst Du auf Waldwegen eigentlich auch nur dann, wenn der Weg so breit ist, dass zumindest ein Traktor darauf fahren kann. Sonst ist es kein Weg, sondern ein Pfad, und der ist wirklich nur Fußgängern vorbehalten.
Wo Du nicht reiten darfst, ist Fahren selbst mit einem leichten Sulky natürlich auch nicht erlaubt!

Das Zeichen Nr. 250 wird übrigens oft mit Zusatztafel versehen. Da kann z.B. drauf stehen "Gesperrt für Motorfahrzeuge aller Art". Auf solchen Wegen darf man im Prinzip mit der Kutsche und mit dem Fahrrad fahren.
In Deutschland ist es also NICHT so, dass Du nur auf öffentlichen Straßen Kutsche fahren darfst..... denn überall dort, wo Motorfahrzeuge nicht mehr fahren dürfen, ist "öffentlicher Verkehr" ausgeschlossen, aber im Prinzip Kutsche fahren erlaubt.
Und mit etwas Geschick, freundlichem, aber bestimmten Auftreten erhält man oft erstaunlich leicht eine Ausnahmegenehmigung, die evt. halt nur für DEINE, z.B. besonders leichte Kutsche gilt.

Wichtig sind hier zwei Argumente:

- Wald darf grundsätzlich auf Wegen zum Zwecke der Erholung betreten werden, zum Betreten kann unter bestimmten Voraussetzungen (keine zu erwartenden Schäden etc.) auch Reiten und Fahren gehören, wenn dies "abgasfrei" erfolgen kann. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Staats- bzw. Gemeindewald - also Wald im öffentlichen Besitz - oder um Privatwald handelt, hier gilt die Formulierung des Grundgesetzes "Eigentum verpflichtet".

- Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht einzusehen, warum Fahrräder und ein leichter Sulky ungleich behandelt werden sollen. Natürlich haben Fahrradfahrer keine Hufe, aber unterstellen wir mal, dass in Deinem Wald geritten werden darf (auf dem von Dir gezeigten Schild steht nichts von Reitern!!).
Dass ein schwerer, von zwei Kaltblütern gezogener Planwagen auf engen Waldwegen bei der Begegnung mit Fußgängern problematisch sein kann, sieht fast jeder ein. Ein leichter Sulky hinter einem leichten Huftier dürfte aber bei der Begegnung mit Fußgängern ähnlich problemlos sein wie ein Fahrrad.

Vielleicht kommst Du so weiter....... viel Erfolg!

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Caprivi
Administrator


Alter: 65

Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beitrge: 2171
Wohnort: Fockbek in Schleswig-Holstein
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BeitragVerfasst am: 17.02.2011, 20:35    Titel:   Antworten mit Zitat

Wenn ich das Schild richtig interpretiere handelt sich um ein Hinweisschild, dass auf das Landes Waldgesetz Badenwürtenberg (L Wald G) hinweisst, hier der § 37.
Zitat:
§ 37 Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr.
Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 Meter Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das
Reiten im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig
    1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,
    2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
    3. das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,
    4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,
    5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
    6. das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.

(5) Der Waldbesitzer hat die Kennzeichnung von Waldwegen zur Ausübung des Betretens zu dulden. Die Kennzeichnung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde.
(6) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes (Absatz 1 und Absatz 3) einschränken oder solche Einschränkungen zulassen.
(7) Zäune sind auf das zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft notwendige Maß zu beschränken und dürfen das zulässige Betreten des Waldes unbeschadet des Absatzes 4 Nr. 2 bis 5 nicht verhindern oder unzumutbar erschweren. Zäune sind zu beseitigen, soweit sie nicht für die Erhaltung der Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind. Die Beseitigung von Zäunen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften angeordnet worden sind, kann nur im Einvernehmen mit der hierfür zuständigen Behörde verlangt werden.

Sind ja wieder geile Formulierungen.
Jedes Bundesland hat sein eigenes Waldgesetz, über das man sich selber informieren muss.
So ist in Schleswig-Holstein das Reiten im Wald nur auf öffentlichen Wegen, auf denen man also auch Fahren dürfte, und auf ausdrücklich gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
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Traumpferd
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Anmeldungsdatum: 03.05.2010
Beitrge: 24

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BeitragVerfasst am: 19.02.2011, 07:46    Titel:   Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man das Schild von seiner realen Seite her betrachten:
ab und zu wird in den Wäldern Holz geschlagen und mit riesigen Lkws abtransportiert. Diese Fuhren sind keine kleinen Schlepper, auch keine mittelgroßen Rückefahrzeuge, sondern richtige Geschosse. Zum Teil sind sie baumlang.
Wir wohnen direkt am Waldrand, wo immer mal wieder so ein Ungetüm aus dem Wald bricht. Im Schwarzwald gehts dann auch immer bergab, sodass die ganz schön Fahrt bekommen. Auch mit dem besten Willen ist da kein Bremsen auf kurzer Strecke möglich.
Die Pferde ohne Anhängsel können alle querwaldein, auch mal eine Böschung hochklettern oder einem Wildwechsel hinterher...

Also passt auf Euch auf!
Gespannfahren ist klasse und immer wieder ein Erlebnis! Gönnt es Euch, wann immer es geht, aber passt eben auch immer auf Euch auf, es ist schon so viel passiert. Beim Reiten rennt das reiterlose Pferd durch die Gegend. Ein Fuhrwerk hat halt immer noch das schleudernde Ding hintendran hängen.
Wir sind immer viel gefahren, mit Eseln, Ponys und Pferden. Mit Schlitten, Sulky, Kutsche, 1- bis 6- spännig. Eine Runde um den nächsten Acker, mehrere Tage auf Tour oder für besondere Anlässe in Stuttgart auf dem Schlossplatz.
Ab und zu leider auch mal mit Unfall und Schutzengel.
Vergesst nie vor allem euer Zugtier "zu fragen". Schaut es in verschiedenen Lebenslagen an und entscheidet dann erst, ob ihr euch von ihm ziehen lasst.
Danach kanns fröhlich und unbeschwert losgehen!
Viel Spaß bei jeder Fahrt wünsche ich Euch!
Cornelia
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maximuli
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
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BeitragVerfasst am: 19.02.2011, 15:10    Titel:   Antworten mit Zitat

Hey,
da habt ihr schon alle recht,
nur zum Schloßplatz will ich noch was hinzufügen...

Mein damaliger "Aufenthalt" mit dem Gespann auf dem Schloßplatz hat keine 10 Minuten gedauert, dann war die grüne Rennleitung zur Stelle und hat uns verwiesen, weil keine Genehmigung vorlag. Mir persönlich wars wurst, weils nur ein Auftrag war, aber so schnell kanns vorbei sein - oder auch nicht, solange sich niemand dran stört.

Ich wohne in Bayern, meine Exfreundin im Stuttgarter umfeld. Damals fiel mir aber sehr wohl auf, daß es in Baden-Württemberg wohl sehr viel strenger abläuft. Sprich Reitwege...

Hier in Bayern gilt das allgemeine Wegerecht, was heißt, ich darf überall reiten und fahren, solange ich den Weg nicht beschädige (ist natürlich Anschauungssache) und es nicht ausdrücklich verboten ist. Selbst aufgestellte Schilder sind wirkungslos, auch auf Privatwegen. Es muß hinten drauf der Stempel des Landratsamtes sein.

Wenn Elke mal ganz lieb und nett beim Förster anfragt, wird er wohl kaum so engstirnig sein, und auf das Verbot bestehen. (Geht als Frau bissl leichter, ausser es wäre ein weiblicher Förster... Smiley1 )
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SCHORSCH
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BeitragVerfasst am: 19.02.2011, 17:08    Titel:   Antworten mit Zitat

Maximuli - tolles Gespann !

unser Förster meinte, wir könnten hier ruhig durchfahren- er hatte halt keine anderen Schilder zur Hand.....

und richtig: bei Reitverbotsschildern- immer hinten drauf schauen, ob da ein stempel ist, denn öftermal (hier in B-W) werden die auch nachgemacht und von Privatleuten oder gar Jägern aufgestellt!

Gruß
SCHORSCH
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maximuli
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Alter: 48

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Beitrge: 104
Wohnort: 84335 Mitterskirchen
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BeitragVerfasst am: 19.02.2011, 20:08    Titel:   Antworten mit Zitat

Hallo Schorsch,
vielen Dank... das war eben am Schloßplatz... :-)
Schau, dann siehst Du es ja ähnlich wie ich.
So wie man in den Wald hinein ruft, so kommts auch wieder zurück.
Meistens, nicht immer...
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carol_kaye1
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BeitragVerfasst am: 27.02.2011, 19:49    Titel:   Antworten mit Zitat

Vielen herzlichen Dank für Eure Tipps, Hinweise und Erfahrungswerte, damit ist uns schon viel geholfen! Bei dem Fahrtier handelt es sich um unser Minishetty, dass nun knapp vierjährig nicht nur arbeitswillig und intelligent, sondern auch arbeitssuchend ist. Daher ist es auch naheliegend ihn auf die Touren und Wege die wir so gerne reiten mitzunehmen, und davon sind eben bei uns einige mit diesen Waldwegschildern wie oben gekennzeichnet. Reiten ist hierzulande kein Problem, es gibt nur eben in den besonders schönen Waldecken häufig diese grünen Schilder...

Ich werde mich da aber mal tatsächlich mit der Forstbehörde oder dem VFD-Landesverband (danke Hanno!) in Verbindung setzen, ich kann mir nicht vorstellen dass ein einspännig gefahrenes Minipony mit 1- oder 2-Personensulky tatsächlich große Probleme machen sollte, ist ja auch nicht schlimmer als ein Kinderwagen. Auf der Homepage in Dinky's Heimatstall kann man sich die Wege anschauen: www.helmer-appaloosa.de/Archiv/Wanderritt04/wanderritt04.html.

Der Hinweis mit den für uns gefährlichen Baum-Schleppern auf den Waldwegen ist natürlich auch richtig, erst letztes Wochenende sind wir mit so einem "Monster" beim Reiten ins Gehege gekommen. Mit den Pferden rettet man sich da schnell mal ins Unterholz, mit Sulky wirds schon schwieriger... An den Aspekt habe ich ehrlich gesagt noch gar nicht gedacht.

Und das Muligespann auf dem Stuttgarter Schlossplatz ist natürlich weltklasse, schade dass ich den Auftritt quasi bei mir vor der Haustüre verpasst habe (war wahrscheinlich zu kurz Blinzeln ).


Aber jetzt mal alles Schritt für Schritt, erst kommt die Fahrausbildung für die Menschen, dann Vierbeiner und dann die Sache mit der Forstbehörde! Lächeln

Vielen Dank und viele Grüße
Elke

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HannoPilartz
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BeitragVerfasst am: 28.02.2011, 09:04    Titel:   Antworten mit Zitat

Recht hast Du, Elke!
Fahren ist mindestens so schwierig wie Reiten.
Wer glaubt, wenn man reiten könne, könne man auch fahren, liegt ziemlich gründlich daneben!
Ein vernünftiger Kurs von 7 Tagen Vollzeit oder ähnlich sollte es schon sein, damit der Fahrkurs was bringt.
Und DANN kann man etwa so viel wie nach frisch bestandener (Auto-)Führerscheinprüfung!
Beim Einfahren eines jungen Tieres sollte man sich also unbedingt helfen lassen!
Auch ein durchgehendes Mini-Shetty vor einem Sulky ist eine große Gefahr, für sich selbst, und auch für andere....

Gruß

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carol_kaye1
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BeitragVerfasst am: 28.02.2011, 23:31    Titel:   Antworten mit Zitat

Richtig Hanno! Unseren Kleinen nehme ich genauso ernst wie ein Großpferd, und er dankt es mir durch beste Umgangsformen und viel Spaß an der Arbeit. Ich würde an vielem sparen, aber nicht an einer vernünftigen Ausbildung für beide... bisher hänge ich noch am Leben. Blinzeln

Viele Grüße
Elke

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