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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 05.02.2008, 17:38    Titel: Hufkurs   Antworten mit Zitat

Im November letzten Jahres besuchte ich einen Hufkurs mit 8 Teilnehmern. Nicht bei einem Guru oder Hufschuhverkäufer als Koppelgeschäft, sondern bei einem Hufpfleger und Wanderreiter, der seit über 12 Jahre dieses Geschäft betreibt.
Es war ein 2 Tageskurs. Am ersten Tag wurde uns anhand von Videos die –Der Aufbau des Hufs, die Biomechanik sowie die Grundregeln der Hufbearbeitung mit Handhabung des Werkzeugs erklärt. Nach der Mittagspause ging es an tote Pferdebeine um das Erlernte anzuwenden. Die teilweise blutigen Beine wurden in blaue Mülltüten mit Klebeband verschnürt so dass nur noch die Hufe heraus schauten. Jeder musste 3 Hufe unter Anleitung bearbeiten. Raspeln und Schneiden mit dauernder Korrektur durch den Kursleiter. Fehler wurden gemeinsam besprochen. Nach dieser schweißtreibenden Arbeit wurde der Tag resumiert und Fragen gestellt. Werkzeuge konnten alle gekauft werden, zu normalen Preisen.
Die Abschlußaufgabe war die Bearbeitung eines Hufes ohne Anleitung. Man musste seine Vorgehensweise erklären und dann loslegen (Der Gestank von toten Pferdebeinen ist gewöhnungsbedürftig).
Danach wurde alle Hufe besprochen und die Fehler diskutiert. Überlebt hätten alle Pferde ohne größere Probleme.
Eigentlich ist Hufbearbeitung, besser Hufkosmetik für den Hausgebrauch simpel. Dorthin wo der Huf wächst von außen die Wandung dünner machen. Dünne Scheibchen vom Strahl schneiden bis er sauber ist. Den Grat der in die Sohle wachsenden Eckstreben kürzen. Den Tragrand glatt raspeln und nicht zu viel abnehmen. Finger weg vom Sohlengewölbe Nur mal kurz kratzen und totes Material entfernen.
Für die Strahlbeschneidung habe ich eine Hornhautraspel aus Edelstahl modifiziert. Jetzt kann man damit 0,5 – 1 mm dünne Scheibchen abschneiden. Das dicke Strahlmesser habe ich beidseitig angeschliffen und schärfe es mit einem Taschenwetzstein von Victor Inox. 2 Feilen sind im Gebrauch eine ältere für das erste Feilen und eine scharfe von Dick zum Form geben.
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HannoPilartz
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BeitragVerfasst am: 06.02.2008, 13:16    Titel:   Antworten mit Zitat

Dieser Thorsten Keller hat einen sonnigen Humor......
Es ist Pferde- und auch Mulibesitzer unter Androhung von bis zu 3.000 Euro Geldstrafe leider untersagt, an den Hufen der eigenen Tiere zu raspeln oder herum zu schneiden!
Wenn Ihr sowas macht, dann besser im Stall hinter verschlossenen Türen.
Wir bemühen uns seitens der VFD nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde (die aber leider die "Eigenarbeit" von Pferdebesitzern in keiner Weise tangierte!!!) auch dieses Thema anzugehen. Mit viel Glück schaffen wir es vielleicht, hier eine Gestzesänderung zu bewirken, die Huftierhalter das Raspeln und Ausschneiden (nicht das selber Beschlagen!!) wieder erlaubt, NACHDEM sie einen Sachkunde-Kurs zum Pferdehuf absolviert haben.
Staatliche Kontrolle und Regulierung ist sicher nichts Schönes, das Hufbeschlaggesetz ist ein völlig unsinniges Lobbyisten-Monster. Aber bei dem ganzen Unfug, den Tierbesitzer allgemein mit den ihnen anvertrauten Lebewesen anstellen, wünsche ich mir manchmal schon "Schweizer Verhältnisse". Dort geht die Tendenz eindeutig dahin, dass Huftierhaltung ohne Sachkundenachweis illegal wird.

Gruß

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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 06.02.2008, 14:01    Titel:   Antworten mit Zitat

Oh Gott..... Viele sind von uns Verbrecher. ich habe mal vorsichtshalber den Text meines ersten Beitrags etwas geändert. Wer will schon gern angezeigt werden.


Am 10.03.2006 hat der Bundesrat dem neuen Hufbeschlagsgesetz, das schon im Februar vom Bundestag verabschiedet worden war, zugestimmt. Das Gesetz löst das Hufbeschlagsgesetz von 1940 und die Hufbeschlags-Verordnung von 1974 ab.

Als Hauptunterscheidungspunkt zum Gesetz von 1940 wird der Begriff „Hufbeschlag“ nicht mehr nur als Hufschutz durch Eisen definiert, sondern er beinhaltet jetzt alle Verrichtungen am Huf, die über die übliche Pflege und Reinigung hinausgehen. Diese, unter Hufbeschlag zusammengefassten Tätigkeiten dürfen nur noch von qualifizierten staatlich anerkannten Fachkräften durchgeführt werden. Alle bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes praktizierenden Hufpfleger, -techniker und -orthopäden dürfen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. In Zukunft aber müssen alle Personen, die am Hufe arbeiten wollen, die staatlich geregelte Ausbildung zum Hufbeschlagsschmied durchlaufen. Die Verordnung, die die zukünftige Ausbildung regeln wird, ist noch nicht veröffentlicht worden. Durch das Gesetz ist allerdings schon geregelt, dass die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied länger dauern und breiter gefächert sein wird. Außerdem werden innovative Hufschutzmaterialien Bestandteil des Lehrplans.
Am 10.03.2006 hat der Bundesrat dem neuen Hufbeschlagsgesetz, das schon im Februar vom Bundestag verabschiedet worden war, zugestimmt. Das Gesetz löst das Hufbeschlagsgesetz von 1940 und die Hufbeschlags-Verordnung von 1974 ab.
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thyrie
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BeitragVerfasst am: 06.02.2008, 14:49    Titel:   Antworten mit Zitat

Soweit mir bekannt, ist es aber noch nicht in Kraft getreten bzw. es wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt!
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Susanne
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BeitragVerfasst am: 06.02.2008, 16:47    Titel:   Antworten mit Zitat

ostemporale hat Folgendes geschrieben:
sondern er beinhaltet jetzt alle Verrichtungen am Huf, die über die übliche Pflege und Reinigung hinausgehen.


Also, die übliche Pflege und Reinigung ist ein sehr dehnbarer Begriff, zumindest in juristischem Sinn. Ich habe keine Angst auch mal eine Hufraspel zu Hand zu nehmen. Aber die richtige Hufbearbeitung und Stellungskontrolle macht schon der Hufpfleger.

Grüße Susanne
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 06.02.2008, 19:04    Titel:   Antworten mit Zitat

Sehe ich auch so Susanne.
Und wenn man den Text genau liest werden überhaupt keine Privatpersonen die an ihrem Eigentum werkeln genannt, sondern ausschließlich Berufsgruppen die damit ihr Geld verdienen, es also gewerbemäßig ausüben. Ich würde es gern mal auf einen Prozess ankommen lassen.
Klaus
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ninjo
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BeitragVerfasst am: 06.02.2008, 21:44    Titel:   Antworten mit Zitat

...ich muss nur brechen, wenn ich an die blutigen pferdebeine denke - da hört der spaß für mich echt auf Cloud
gruß
jo
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HannoPilartz
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 12:06    Titel:   Antworten mit Zitat

Klaus, Du hast den Gesetzestext nicht richtig gelesen.
Darin steht klar und eindeutig, dass alle Verrichtungen am Pferdehuf, die über Waschen, Fetten und Auskratzen hinaus gehen, dem Hufschmied und Tierarzt vorbehalten sind (von gewerblich steht da kein Wort). Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Personenkreis nun um Hufpfleger und Huftechniker erweitert. Aber Du als Besitzer des Tieres darfst definitiv nicht an den Hufen Deiner Tiere raspeln oder schneiden.
Die Eigentumsrechte sind in § 2 GG geregelt. Da steht, das Eigentumsrechte aus wichtigen Gründen per Gesetz eingeschränkt werden können. Tierschutz IST ein wichtiger Grund. Keine Chance, dagegen zu klagen.
Die gewonnene Klage der Hufpfleger und Huftechniker (an der ich als VFD-Beauftragter beteiligt war) zielte auf § 12 GG, Freiheit der Berufswahl und -ausübung. Hat also mit den Rechten des Pferdebesitzers rein gar nichts zu tun.
Das alte Hufbeschlaggesetz von 1940 war übrigens genau so restriktiv hinsichtlich der Eigentumsrechte des Pferdebesitzers. Allerdings bezog es sich wie richtig bemerkt NUR auf den Eisenbeschlag (im alten Gesetz stand zwar nirgends das Wörtchen "Eisen", aber damals gab es nichts anderes). Diese Restriktion wurde aber durch die Hufbeschlagsverordnungen der Nachkriegszeit wieder aufgehoben, weil da immer was von gewerblichem Hufbeschlag drin stand. Ergo durfte vor dem neuen Gesetz der Pferdebesitzer raspeln, schneiden und auch beschlagen, so er dabei nicht durch Unfähigkeit mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt kam. Das gilt aber jetzt definitiv nicht mehr.

Wenn Ihr das nicht so gut findet, solltet Ihr vielleicht einmal über eine Mitgliedschaft in der VFD nachdenken. Denn niemand sonst kümmert sich darum, dass das anders wird.
Es ist zwar nett, zu schimpfen, und im Zweifel irgendwelche Leute, die blöd genug sind, sich zu engagieren, machen zu lassen, in der Hoffnung im Erfolgsfalle auch davon zu profitieren, aber wirklich klug ist das nicht. Denn nur mit möglichst vielen Mitgliedern kann die VFD Erfolg haben.

Gruß

P.S. Einen Prozess wirst Du ganz sicher verlieren. Allerdings wird ein Bußgeld wohl auch nicht so hoch ausfallen. Richtig teuer wird es, wenn jemand gewerblich ohne Prüfung arbeitet (bis zu 3.000 Euro). Vielleicht wird es für Torsten Keller teurer, wenn er Leute zu ungesetzlichen Handlungen anstiftet. Wäre besser, er würde seine Kurse in Zukunft so darstellen, dass er Leuten beibringt, ihren Hufhandwerkern genau auf die Finger zu schauen und deren Arbeit zu kontrollieren. Dafür sollte man durchaus auch mal selbst an einem toten Huf geraspelt haben....grins...

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thyrie
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 12:58    Titel:   Antworten mit Zitat

Ich halte es wie bisher. Hier gibts nämlich keinen Schmied, der gut ist und Zeit hat....
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 14:00    Titel:   Antworten mit Zitat

Ich muss noch mal penetrant sein.
Nach längerer Internetrecherche über Urteile und Gesetze ist immer nur die Rede von Berufsgruppen, deren Ausbildung und Tätigkeiten. Berufe oder Gewerbe arbeiten nach Auftrag nach Angebotsabgabe.
Nirgends findet die Privatperson Erwähnung, die ihr eigenes Pferd bearbeitet.
Ebenso werden Strafen nur in Verbindung mit einer gewerbstätigen Person genannt, nie mit dem Tun einer Privatperson am eigenen Pferd.
Wo kann man nachlesen als Urteil oder Gesetzestext, dass es Privatpersonen untersagt ist am eigenen Pferd Hufe zu bearbeiten.

Klaus
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HannoPilartz
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 16:39    Titel:   Antworten mit Zitat

Hier kannst Du das nachlesen:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0900.pdf

(Internet-Adresse des Bundesgesetzblatts)

Natürlich steht in diesem unkommentierten Gestzestext NICHT, dass Du als Pferdebesitzer NICHT darfst....
Aber es steht eben auch NICHT drin, dass sich die Bestimmungen auf gewerblich Tätige beschränken. Unter § 11 kannst Du z.B. nachlesen, dass die von Dir weiter oben zitierte Verordnung von 1974 zum Hufbeschlaggesetz von 1940, die eindeutig auf den gewerblichen Hufhandwerker einschränkte, nicht mehr gilt.
Das Ding ist schon ein sehr cleveres Lobbyisten-Monstrum. Viele haben erst gar nicht gemerkt, was das Ding bedeutet. Und viele haben es bis heute nicht gemerkt, denn das Gesetz gräbt den Hufschmieden den Nachwuchs ab. Für das nun erforderliche 2-jährige hauptberufliche und sozialversicherungspflichtige Praktikum, welches angehende Hufschmied absolvieren müssen, gibt es kaum Stellen. Ideal für alle bereits im Beruf tätigen Hufhandwerker, wenn kein Nachwuchs kommt, kann man demnächst die Preise ordentlich anheben. Wenn dann Huftierbesitzer selbst Hand anlegen - aus der Not - dann macht man halt ein paar Fotos und erstattet anonym Anzeige....
Und zu diesem tollen Gesetz hat der größte deutsche Interessenverband von Huftierbesitzern fröhlich seine Zustimmung gegeben. Die VFD wurde leider nicht gefragt. Bei den nächsten Runde (es geht jetzt um die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung) sitzt sie - genauer ich - aber mit am Tisch. (Es wäre schon nett, wenn wir das anhand ein paar neuer Mitglieder merken würden, denn ohne zahlreiche Mitglieder hat man auch mit vielen Ehrenamtlern - keiner von uns nimmt Geld dafür - schlechte Karten, weil Politiker und Beamte leicht sagen können "Was wollt Ihr paar Hansel eigentlich...?").

Zum Thema "Selbst ist der Muli-Besitzer": Die VFD-Rechtsexpertin und Juristin Susanne Bauer hatte eine Anfrage an das zuständige Ministerium geschickt, wie im Notfall auf Wanderritten (verlorenes Eisen) gesetzeskonform gehandelt werden könne. Nur für diesen extremen Fall sieht der zuständige Regierungsdirektor evt. die Möglichkeit der "Selbsthilfe" durch den Pferdehalter/Reiter. Aber so richtig festlegen wollte er sich da nicht....

Also nicht erwischen lassen..... und Daniela sollte Ihren Beitrag lieber überarbeiten, mit Google hatte ich in 2 Minuten ihre Adresse über Ihre Website....

Gruß

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thyrie
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 18:33    Titel:   Antworten mit Zitat

Habe ich geschrieben, dass ich was selbst an den Hufen mache? Nur, dass ich keinen Schmied habe Augen rollen (sarkastisch) Es soll ja noch Huftechniker und ähnliche geben, oder?

Außerdem im Ernst, unsere Schmiede, Techniker usw. haben hier dermassen viel zu tun, dass sie gar keine Kunden mehr annehmen können! Warum sollten ausgerechnet die einen anzeigen wollen? Und die Gerichte werden sich bedanken, wg. so einem Sch*** bemüht zu werden.
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thyrie
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 18:44    Titel:   Antworten mit Zitat

Hanno, über Google hättest Du Dir übrigens sparen können, im Impressum meiner Seite steht die Adresse drin Blinzeln
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 19:11    Titel:   Antworten mit Zitat

Sorry ich bins noch mal, der ungläubige Thomas.
Auf der einen Seite muss ich Dir Recht geben, das die willkürliche Ausblockung von Berufsgruppen durch das Gesetz vorgenommen wurde, stinkt zum Himmel.
Auf der anderen Seite und genau das ist der Knackpunkt ist die normale Hufpflege nirgends definiert, denn Befeilen von Kanten und Ausbrüchen oder Wegschneiden von Strahlfetzen ist tägliche Schönheitspflege.
Ich persönlich mit meiner laienhaften Rechtsaufassung interpretiere das Gesetz ähnlich wie: Gewerbliches Putzen nach Hausfrauenart ist erlaubt. Reinigen mit Maschinen und speziellen scharfen Mitteln erfordert einen Meisterbrief. Ich darf in Nachbarschaftshilfe eine Mauer beim Hausbau mauern; sobald ich dafür Geld verlange benötige ich eine Zulassung durch die Handwerkskammer etc.
Also interessant wäre mal ein Fall in dem ein Bußgeld an eine Privatperson verhängt wurde. Und lass mich raten, es gab bisher noch keinen oder?
Gruß Klaus
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thyrie
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BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 19:32    Titel:   Antworten mit Zitat

Ich habe nochmal nachgesehen: Das neue Gesetz gilt zur Zeit definitiv nicht:


Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Hufbeschlagsgesetz für verfassungswidrig, da es die gesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl verletzen würde und setzt es außer Kraft.
(und zwar vollständig, nicht nur wer darf und wer nicht)


- Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Hufbeschlagsgesetz für verfassungswidrig, da es die gesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl verletzen würde und setzt es außer Kraft. Diesen Erfolg teilt Dr. Alexander Wurthmann, Verwaltungsleiter der BESW Akademie mit.
Das Hufbeschlagsgesetz sollte die neuen Berufe des „Hufpflegers“ und „Huftechnikers“ verbieten. Diese Berufe spezialisieren sich auf die Bearbeitung nicht beschlagener Hufe bzw. auf die Verwendung moderner Materialien wie Kunststoff oder Klebetechniken am Huf.
Im April 2006 wurde das vom ehemaligen Bundeskanzler Schröder initiierte Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Doch schon im Dezember desselben Jahres, noch bevor der Bundesrat seine Zustimmung erteilte, wurde eine Einstweilige Verfügung erlassen, die das Inkrafttreten einiger Gesetzteile zum 01.01.2007 verhinderte. Doch das ging einigen Vertretern der Schmiedezunft nicht weit genug und sie reichten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Mit Spannung wurde nun das Urteil erwartet. Denn viele Pferdebesitzer fürchteten den Verlust hoch qualifizierter Hufpfleger und Huftechniker. Jetzt nachdem den Forderungen der Kläger nachgegeben wurde und das Gesetzwerk gemeinschaftlich überarbeitet wird, kommt wieder Klarheit in die zuweilen verunsicherten Märkte.

Quelle: www.firmenpresse.de
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