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Fuechsjen Erfahrener Benutzer
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 10.10.2007 Beiträge: 707
Wohnort: Birkheim im Hunsrück Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 08.01.2008, 15:17 Titel: Equidenpass |
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Hallo an alle,
ich hab an Euch ein paar Fragen, da ich mich mit Eqidenpass nicht auskenne und heut zum erstenmal einen gesehen habe.
Ich habe heute vom Züchter den Equidenpass und die Eigentumsurkunde zugeschickt bekommen.
1. Im Pass und in der Urkunde sind nicht die Eltern meines Fohlens aufgeführt, obwohl sie ja bekannt sind. Ist das immer so mit den Eqidenpässen bei Mulis???
2. Im Eqidenpass ist auch nicht vermerkt wann und wogegen sie geimpft ist. Die Aufkleber von Virbac lagen lose mit dabei. (Das zeigt mir das mein Mulifohlen geimpft worden ist). Dies ist doch bestimmt nicht in Ordnung, oder??
3. Im Eqidenpass ist vermerkt, dass das Tier zur Schlachtung bestimmt ist (im Bereich der Arzneimittelbehandlung). Das möcht ich aber auf keinen Fall, ist das irgenwie von Bedeutung, muss ich den Eintrag dann korrigieren lassen ???????
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne, und wie gesagt heute zum ersten Male ein Equidenpass in den Händen gehalten habe.
Grüße
Karin |
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thyrie Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 399
Wohnort: WIZ Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 08.01.2008, 17:52 Titel: |
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Die EPs werfen immer wieder Fragen auf, nicht nur bei Neulingen.
Also, zu 1.: bei meinen Pässen ist es so, dass bei denen von der FN nur Eltern eingetragen sind, wenn die Tiere Papiere haben. Bei denen von der ECHA habe ich sie mit drin, weil ich sie wußte. Auch ohne Papiere. Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt.
zu 2. Dass die Impfungen nicht eingetragen sind, ist natürlich falsch. Die müssen rein.
zu 3. Ich glaube, das Umtragen auf Nicht-Schlachtpferd kannst Du sogar selbst machen. Ist aber nicht mehr rückgängig zu machen (soweit mir bekannt ist). Nicht-Schlachtpferd heisst übrigens nur, dass das Tier nicht der Lebensmittelgewinnung zugeführt wird. Nicht, dass es nicht geschossen werden darf. |
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Isiesel Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 192
Wohnort: Rheinlandpfalz, Landau Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 08.01.2008, 18:39 Titel: |
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Hallo,
das mit dem losen Aufkleber des Impfstoffes im Paß ist absolut inkorrekt!!! Somit gilt dein Equide als nicht geimpft. Vermutlich wurde dein Muli geimpft, als der Equidenpaß noch nicht beantragt od. gerade beantragt wurde. Der Tierarzt hat dann wohl das Muli vermutlich schon geimpft und den Vorbesitzern gesagt, sie sollen den Aufkleber einlegen, wenn sie den Equidenpaß haben und er trägt das dann später, z.B. bei der nächsten Impfung nach. Das ist dann wohl in Vergessenheit geraten. Der Tierarzt hätte eigentlich einen konventionellen Impfpaß für diese Übergangszeit, bis der Equidenpaß vorliegt anfertigen müssen. Oder besser noch, die Vorbesitzer hätten mit dem Equidenpaß zum Tierarzt gehen müssen, um die Impfung korrekt mit Datum, Stempel und Unterschrift nachtragen zu lassen, bevor sie dir das Muli abgeben.
Also hast du jetzt das Problem dem Tierarzt nachzulaufen, um die Impfung bestätigt zu bekommen. Da das vermutlich sehr kompliziert wird: Equidenpaß per Einschreiben an TA senden und hoffen, daß er ihn per Einschreiben zurücksendet...würde ich dir vorschlagen, die Vorbesitzer zu bitten sich vom Tierarzt einen konventionellen Impfpaß nachträglich ausstellen zu lassen und ihn dir zuzuschicken. Diesen legst du dann in den Equidenpaß ein und läßt alle weiteren Impfungen fortan in den Equidenpaß eintragen.
Sei hartnäckig, viel Erfolg und Grüße
Doris |
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grüni Benutzer
Alter: 63
Anmeldungsdatum: 13.07.2007 Beiträge: 58
Wohnort: Südniedersachsen Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 09.01.2008, 01:30 Titel: Equidenpass-Schlamassel |
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Ist wirklich ärgerlich,daß die Impfungen nicht eingetragen sind.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall.Der TA hat mir aber nachträglich alles eingetragen.Ruf ihn doch am besten an und frag ihn,wie ihr das Problem am einfachsten lösen könnt.
Die FN darf die Abstammung nicht eintragen,sofern das Fohlen nicht zum Brenntermin war.Es kann ja per Postweg nicht geprüft werden,ob die Papiere wirklich zum betreffenden Fohlen gehören.Zumindest wurde mir das so erklärt.
Wenn das Muli als Schlachtpferd eingetragen ist,ist eine Schlachtung möglich,aber kein Muß.
Das eigentliche Problem ist aber nach einer älteren Aussage meines Tierarztes,daß bei sog.Schlachtpferden der Einsatz von best.Medikamenten nicht erlaubt ist.Inwieweit diese Regelung noch immer zutrifft,weiß ich aber nicht.
Für alle Deine Fragen müßte aber Dein TA der beste Ansprechpartner sein,um Irrtümer auszuschließen.
LG Sabine |
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thyrie Erfahrener Benutzer
Geschlecht: Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 399
Wohnort: WIZ Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 09.01.2008, 07:00 Titel: |
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Das mit den Medikamenten ist nach wie vor gültig. Die Tinkerin meiner Schwester war gerade in massiver Behandlung und die TÄs haben den Eintrag im Pass geändert. |
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Susanne Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 609
Wohnort: Raum Freiburg Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 09.01.2008, 08:27 Titel: Schlachttier oder nicht |
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Hallo,
ich würde den Eintrag "Schlachttier" nicht ohne Grund ändern lassen, da sich die Eintragung als "Nicht Schlachttier" nicht mehr umkehren lässt. Ob es ethisch besser ist ein getötetes Tier zu verwerten oder in der Tierkörperverwertungsanlage beseitigen zu lassen, ist muss jeder für sich selbst beantworten.
Wenn ein Tier seinen letzten Weg gehen muss ist das immer furchtbar. Keine der Möglichkeiten, weder das "Schlachten" noch das "Einschläfern" sind der anderen grundsätzlich vorzuziehen. Ich habe selber schon viele Horrorgeschichten bei fehlgeschlagenen Einschläferungsversuchen gehört. Grundsätzlich kann man natürlich auch ein "Nichtschlachttier" schießen lassen, aber es wird schwer sein, einen Metzger zu finden der das macht.
Im "Pferdegesundheitsbuch" von B. Dülffer-Schneitzer ist dem letzten Weg ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem das für und wider erklärt wird, und eine Entscheidungshilfe abgestimmt auf das jeweilige Tier gegeben wird.
Grüße Susanne |
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Beate Betreiberin des Forums
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 4375
Wohnort: Raum Heidelberg Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 09.01.2008, 11:04 Titel: |
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Hi,
bei Fridolin, der noch keinen Equidenpass hat (aber alle Anträge und Aufzeichnungen dafür sind erledigt), war es so wie Doris schreibt: Er bekam einen separaten Impfpass (so ein Heftchen wie es sie für Hunde oder Katzen gibt), in den die Tierärztin die Impfungen eintrug, die Aufkleber einklebte und mit Datum und Unterschrift versah.
Alle unsere Equiden sind als Schlachttiere deklariert. Sollten wir jedoch an einen Punkt kommen, wo ein Tier ein gewisses notwendiges Medikament deswegen nicht erhalten darf, werden wir es sofort als Nicht-Schlachttier umtragen (lassen). Die Tierärztin wird in so einem Fall sicher eh vor Ort sein.
Gruss
Beate _________________ Schwimm' gegen den Strom; denn nur an der Quelle kannst Du den Lauf des Flusses verändern! |
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Fuechsjen Erfahrener Benutzer
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 10.10.2007 Beiträge: 707
Wohnort: Birkheim im Hunsrück Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 09.01.2008, 11:40 Titel: |
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Hallo,
Danke erstmal für die zahlreichen Anmerkungen und Hilfen.
Das mit der Impfung hab ich geklärt, dass werde ich nachtragen lassen.
Schade find ich nur, dass im Equidenpass die Eltern meines Mulis nicht eingetragen worden sind, auch wenn deren Abstammung nicht nachweisbar sind.
Also, ich denk ich werde mein Muli als Nicht-Schlachttier umschreiben lassen. Uschi steht in einem Einstellerstall und wenn ich mal im Urlaub wäre und somit nicht erreichbar, möchte ich, dass das Muli alle notwendigen Medikamente erhält.
Grüße Karin |
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Caprivi Administrator
Alter: 65
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 2171
Wohnort: Fockbek in Schleswig-Holstein Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 09.01.2008, 20:13 Titel: |
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Wir haben unsere Tiere auch als Nichtschlachttiere eintragen lassen um zu jeder Zeit die best mögliche Behandlung zu haben und es auch gezielt mit dem TA besprochen.
Ist das Tier als Schlachttier deklariert, muss auch ein Stallbuch geführt werden, in dem alle Mittel die am Tier eingesetzt werden nachgewiesen werden.
Schon die Anwendung bestimmter Insektenschutzmittel verbietet die Verwertung des Fleisches für einen bestimmten Zeitraum. |
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luna Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 09.08.2005 Beiträge: 749
Wohnort: Raum Erlangen Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 26.02.2008, 22:55 Titel: |
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Uups, ich habe Reyki damals nur mit Impfpass und ohne Equidenpass vom Züchter bekommen. Und jetzt gerade festgestellt, dass ich für die Teilnahme am Mulikurs mit A.A. wohl einen brauche... Wo beantragt man den überhaupt? Und was brauche ich dazu für Unterlagen? Und habt ihr ne Ahnung, wie lang das ungefähr dauert bis ich den bekomme? Einen Impfpass hat Reyki immerhin... Aber das reicht wohl nicht, wenn man mit dem Muli quer durch die Republik fährt... |
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Caprivi Administrator
Alter: 65
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 2171
Wohnort: Fockbek in Schleswig-Holstein Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 26.02.2008, 23:07 Titel: |
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Alles erforderliche steht auf der HP der IGEM
Man kann auch auf den Zweck/Termin hinweisen. |
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Beate Betreiberin des Forums
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 4375
Wohnort: Raum Heidelberg Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 26.02.2008, 23:10 Titel: |
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Hallo Christine,
solltest Du bis zum Kurs den fertigen Equidenpass noch nicht haben, so genügt - meines Wissens - notfalls auch der mitgeführte Antrag für den Equidenpass (Kopie).
Gruss
Beate _________________ Schwimm' gegen den Strom; denn nur an der Quelle kannst Du den Lauf des Flusses verändern! |
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luna Erfahrener Benutzer
Anmeldungsdatum: 09.08.2005 Beiträge: 749
Wohnort: Raum Erlangen Entfernung: 0 km
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Verfasst am: 26.02.2008, 23:39 Titel: |
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Danke Holger und Beate für die schnellen Antworten! Dann werde ich mich mal ans Beantragen machen |
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ninjo Supermoderator
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 2561
Wohnort: bergisches land
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Verfasst am: 27.02.2008, 19:42 Titel: |
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hmmm, bei meinen pass, den clärchen aus der schweiz "mitgebracht" hat, stehen nicht nur die eltern, sondern auch die großeltern usw. drin
gruß
jo |
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